Windige Advokaten überziehen unser Land mit einer Welle von unberechtigten Abmahnungen. Sie diskreditieren die Freifunkidee und versuchen Freifunk in die Ecke von Internetkriminalität zu stellen. Gemeinsam wollen wir alle Rechtsmittel ausschöpfen und uns dagegen wehren. Aus dem Rechtshilfefond sollen bedrohte FreifunkerInnen unterstützt werden, damit sie sich gegen unberechtigte Abmahnungen wehren können.
Es wird ein allgemeines Klima der Rechtsunsicherheit, Überwachung und Angst geschürt werden. Der Lobbyismus der Rechteindustrie hat Rückschläge und Erfolge erzielt. Nachdem das Thema der Vorratsdatenspeicherung im ersten Entwurf gescheitert ist, geht es nun um unverschlüsselte drahtlose Internetzugänge, angeblich ein zivilrechtlichen Risiko.
Von dieser Rechtsunsicherheit profitiert die Abmahnindustrie. Konkret handelt es sich um einige dubiose Anwaltsbüros die das Abfischen von Filesharingnutzern als höchst lukratives Geschäftsfeld für sich entdeckt haben. Diese verbinden sich selbst mit einer Tauschbörse und suchen dort nach IP-Adressen aus der Bundesrepublik über die gerade urheberrechtlich geschützte Inhalte getauscht werden. Dabei werden Screenshots gemacht, diese sollen bei Bedarf vor Gericht als Beweismittel dienen.
Zwar haben Gerichte verfügt, dass die Adressen von Anschlussinhabern zu den jeweiligen IP-Adressen nur bei strafrechtlich relevanten Vorgängen herausgegeben werden müssen, doch dieser Schutz wird von den Abmahnanwälten umgangen, in dem zunächst ein Strafverfahren eingeleitet wird. Dies ist zwar aussichtslos, aber sie kommen so an die Adressen der Anschlussinhaber.
Daraufhin flattert dann den Anschlussinhabern per Briefpost ein Abmahnschreiben ins Haus. Inhalt: Der Anschlussinhaber soll eine Geldbusse in der Höhe von 400-600 Euro an die Abmahnanwälte bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben, mit der er/sie sich verpflichtet bei einem weiteren Verstoss eine exorbitante Summe zu bezahlen. Widrigenfalls wird mit einem Gerichtsverfahren gedroht.
Da viele Leute Angst haben, sich auf dem ihnen unbekannten Gebiet des Rechts auf ein Abenteuer einzulassen, haben die Abmahnanwälte leichtes Spiel und streichen mit wenig Aufwand ordentliche Gewinne ein. Nur ein kleiner Teil davon geht an die Inhaber der Urheberrechte. Dieses Geschäftsmodell floriert offensichtlich mittlerweile, denn in letzter Zeit trifft es nun auch einzelne Betreiber von Freifunk-Gateways. Da lädt irgend so ein Dummkopf die „Grössten Hits von Ballermann sechs“ über den Gateway von Floh Fleissig herunter und dieser bekommt anschliessend seltsame Briefpost.
Was nun?
In diesem Fall heisst es: Zuerst einmal Ruhe bewahren. Auf gar keinen Fall sollte man derartige Erklärungen unterschreiben und damit den Kopf in die Schlinge stecken oder die geforderte Summe in voller Höhe bezahlen. Ängstliche Naturen können eine von unseren Anwälten modifizierte Abmahnerklärung abgeben. Wer meint, er oder sie möchte versuchen die Abmahnanwälte durch kleine Geschenke zu beschwichtigen kann 100 € bezahlen. Mehr ist ein derartig einfacher Urheberrechtsverstoss laut der Auffassung vieler Gerichte ohnehin nicht wert.
Wer nicht so ängstlich ist sollte es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Schliesslich gilt es unsere Freiheit und Freizügigkeit zu verteidigen.
Beweise?!
Zunächst einmal ist die Beweislage (Screenshot mit einer IP-Adresse) äusserst dünn. Dass ein Screenshot als Beweismittel gelten kann, können nur diejenigen glauben, die noch nie ein Programm wie Photoshop oder GIMP aus der Nähe gesehen haben. Ausserdem: Der Bittorrent-Tracker „Opentracker“, der unter anderem von dem populären Torrent-Tracker „ThePirateBay.org“ verwendet wird, generiert auch zufällige IP-Adressen als vermeintliche Peers. Zu dieser Strategie der Entwickler von „Opentracker“ kann man stehen wie man will. Ob auch andere Tauschbörsen ähnliche Strategien anwenden, oder nicht, ist nicht bekannt. Doch damit ist die Beweiskraft eines Screenshots zusätzlich fragwürdig. Es kann daher lediglich ein dummer Zufall sein, dass die IP-Adresse des Gatewaybetreibers im Screenshot der Abmahner aufgetaucht ist.
Floh Fleissig schwört jedenfalls Stein und Bein, dass ihm schon beim Gedanken die „Grössten Hits von Ballermann sechs“ anhören zu müssen, das Blut aus den Ohren tropft. Ausserdem betreibt Floh Fleissig offene Gateways. Er kann laut Telekommunikationsgesetz gar nicht überwachen, wer sich was wann über seinen Gateway klickt. Seit wann ist Floh Fleissig als Zugangsprovider für die Inhalte verantwortlich, welche die Nutzer über seinen kostenlos bereit gestellten Zugang nutzen oder anbieten? Dem steht die Auffassung einiger Richter entgegen: „Wer einen ungesicherten Internetzugang anbietet ist prinzipiell selbst schuld.“ Das sehen einige Richter so und andere Richter anders.
Wenn Floh Fleissig vor Gericht in der ersten Instanz verliert kostet es etwa 1400 €. Diese Euros braucht Floh Fleissig nicht selbst alleine zu bezahlen. Schliesslich sind wir eine Community und der Angriff auf die Freiheit und Freizügigkeit von Floh Fleissig geht uns alle an. Das Problem haben nicht nur wir Freifunker, sondern alle die offene Internetzugänge betreiben. Seien es nun Cafes, Kneipen, Clubs, Vereine, Universitäten, Bibliotheken oder jede Person, die der Meinung ist, dass ein schneller und teurer Breitbandanschluss für mehr als eine Person ausreicht.
Die Freiheit anderen gegenüber freizügig zu sein, dürfen wir uns nicht von den Profitinteressen einer wild gewordenen Industrie nehmen lassen. Das ist nicht Recht und auch nicht billig!
Spendet deshalb mit dem Stichwort: „Freifunk statt Angst!“ an den gemeinnützigen Förderverein Freie Netzwerke e.V. damit wir die juristische Klärung des Sachverhalts finanzieren und die finanziellen Risiken auf viele Schultern verteilen können.