Freifunk statt Angst | Initative | Fragen & Antworten zur negativen Feststellungsklage

Fragen & Antworten zur negativen Feststellungsklage

20. Juli 2014 von Monic Meisel

Dank der Resonanz in den Medien haben uns zahlreiche Hintergrundfragen erreicht. Wir haben die Antworten und Presseartikel für Euch zusammengestellt.

Wie funktioniert freies WLAN mit Freifunk?
Lisa erklärt das ganz anschaulich in diesem Video.

Haben die Abgemahnten gezielt die VPN-Lösung nicht eingeschaltet, um die Auseinandersetzung zu suchen
Die derzeit genutzte Lösung wird aus verschiedenen Richtungen kritisiert. Sie ist technisch kompliziert und einige Gemeinden lehnten eine Zusammenarbeit mit Freifunk ab, da der Internettraffic in einigen Fällen ins Ausland geroutet wird. Daher wurde mit verschiedenen technischen Setups experimentiert.

Auf welcher rechtlichen Grundlage wird abgemahnt und warum glauben Freifunker_innen das wäre unberechtigt?
Dazu gibt es einen Vortrag, der auf dem Wireless Community Weekend 2014 gehalten wurde: Die Mär von rechtsfreien Räumen

Können wir die Klageschriften einsehen?
Na klar!
Klage Waldorf Frommer
Klage SassePartner

Werden die Kläger finanziell unterstützt?
Ja, durch die Freifunk (Förder-)Vereine.

Bereits 2013 hatte Freifunk Rheinland eine Aktion um gegen Abmahner vorzugehen. Ist daraus etwas geworden?
Es wurde der Abmahnung widersprochen, aber diese Fälle haben nicht zu Klagen geführt. Wir möchten weiteren Abmahnungen vorbeugen und Rechtssicherheit im Bezug auf die Störerhaftung erlangen, daher nun die Vorwärtsverteidigung.

Was soll mit der Klage erreicht werden? (Nur zwei Abmahnungen beseitigen oder weitere Auswirkungen?)
Momentan gibt es sehr unterschiedliche Rechtsprechung im Bezug auf die Störerhaftung. Die Abmahnkanzleien nutzen diese Unsicherheit aus und spekulieren auf Zahlungen und unterschriebene Unterlassungserklärungen.
Wir sind der Meinung, das ist nicht rechtens. Ziel ist es, klar zu stellen, dass nicht nur Hotels, Cafés oder Besitzer von Ferienwohnungen von der Störerhaftung zu befreien sind.

Sind Lösungen, wie sie derzeit massenhaft angeboten werden, bei denen sich Fremdnutzer zum Beispiel mit Telefonnummer auszuweisen aus Sicht von Freifunk nicht ausreichend? Warum nicht?
Um Nutzern Internetzugang anzubieten, ist es nicht notwendig die Telefonnummer, Emailadresse oder andere Daten der Nutzer zu sammeln. Dahinter steht in der Regel andere kommerzielle Interessen, die wir nicht verfolgen.

Welche Auswirkung hat die Rücknahme der Ansprüche seitens der Abmahner?
Die Rücknahme der Ansprüche lässt uns vermuten, das sich die Abmahner nicht auf ein Verfahren vor Gericht einlassen. Dann gibt es zwei einfache Lösungen für die negative Feststellungsklage:

A) Die Beklagten setzen sich nicht zur Wehr, unternehmen entsprechend nichts und kassieren ein Versäumnisurteil.
B) Sie erkennen die Argumentation in der Klage an, das führt zu einem Anerkenntnisurteil.

Beides wäre ein sehr einfacher Sieg.

Solange die Frist für das Versäumnis nicht abgelaufen ist, besteht jedoch immer noch die Möglichkeit, dass die Gegenseite reagiert und es zu einem streitigen Verfahren kommt, dann entscheidet der Richter nach einer Verhandlung.

Was würde ein Urteil zu unseren Gunsten bedeuten?
Wenn die Abmahnkanzlei erneut Freifunker_innen abmahnt, können wir sie unter Bezugnahme auf das Urteil auffordern die Ansprüche zurück zu ziehen. Das gilt natürlich auch für bereits in der Vergangenheit gestellte Ansprüche.

Werden wir eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von den Abmahnern verlangen?
Dann würden wir in der Folge umgekehrt abmahnen. Unser primäres Ziel ist rechtssicher freie Infrastruktur aufbauen zu können, nicht in das Abmahngeschäft einzusteigen. Daher sehen wir zunächst davon ab.

Kann man Euch unterstützen bei den Rechtsanwalts-/Gerichtskosten? Wenn ja, wie kann ich evtl. eine Spendenquittung des Vereins bekommen?
Für die Klage selbst benötigen wir kein Geld, aber Du kannst die aktuellen lokalen Projekte unterstützen: Spende für die Projekte

Über betterplace bzw. die Vereine werden Spendenquittungen ausgestellt.

Pressespiegel zur Klage

Golem.de, 08.07.2014
Freifunker gehen gegen Störerhaftung vor Gericht

heise.de, 09.07.2014
Freifunker wehren sich juristisch gegen Abmahner

netzpolitik, 09.07.2014
Störerhaftung: Freifunker klagen vor Berliner Amtsgerichten – Gesetzgeber bleibt am Zug

taz, 12.07.2014
Gegen Störerhaftung, für freies WLAN

Fefes Blog, 14.07.2014
Fefe über den „Abmahnkrieg“

Winfuture, 15.07.2014
Freifunker verbuchen ersten Erfolg im Kampf gegen Störerhaftung


 

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