Freifunk statt Angst | Allgemein | Was gibt es zur Zeit zu sagen, wenn uns jemand zum BGH-Urteil I ZR 121/08 fragt?

Was gibt es zur Zeit zu sagen, wenn uns jemand zum BGH-Urteil I ZR 121/08 fragt?

14. Mai 2010 von Wulf Coulmann

Viel von dem was bis heute geschrieben und gesagt wurde ist Meinung und Emotion, wir haben bis heute aber nichts als eine Presseerklaerung des BGH. Hier zwei wichtige Punkte zur aktuellen Sachlage im Bezug auf Freifunk, denn das ausfuehrliche Urteil und die Begruendung sind z.Z. nicht bekannt .

1.

Es geht im aktuellen Urteil nicht um offene Netzwerke, diese Frage wurde nicht behandelt.

Ob offene Netze in Zukunft noch moeglich sein werden, in diesem Punkt sind wir heute nicht schlauer als vor dem 12.05., vielleicht koennen wir dazu was sagen wenn das Urteil mit Begruendung vorliegt.

Die rechtliche Unsicherheit fuer die Betreiber von offenen Netzen ist nicht neu. Natuerlich sind Betreiber von Freifunkzugaengen verunsichert, da sie ihr Risiko nicht gut einschaetzen koennen. An dieser unbefriedigenden unklaren Situation hat sich aber durch die Pressemitteilung des BGH nichts geaendert, weder zum aus unserer Sicht positiven, noch zum negativen. Bis heute gibt es offene Freifunk-Zugaenge und wir hoffen stark im Sinne der Demokratie und Informationsfreiheit, das das auch so bleibt.

Hier Klarheit zu schaffen ist eigentlich Aufgabe der Politik und nicht der Gerichte. Doch wenn die Politik nicht handelt, werden die Gerichte fuer Fakten sorgen. Allerdings ist das im Bezug auf offene Buergernetze auch von der ausfuehrlichen Begruendung des aktuellen Urteils nicht zu erwarten. Dazu muesste der Fall eines offenen Buerger-Netzes verhandelt werden.

2.

Es entsteht in der Diskussion der Eindruck offene oder schlecht gesicherte Wlans seien die letzte Moeglichkeit fuer anonymes Surfen im Internet und diese muesse nun beseitigt werden damit das Internet nicht durch Anonymitaet quasi rechtsfrei wird.

Zugangskontrolle gewaehrleistet keine Nutzerzuordnung. Der Anmeldeprozess ist eine Technische Huerde ohne Vorteil fuer die Strafverfolgung.

Sollte es eines Tages nur noch Internet fuer Registrierte Benutzer geben, verbessert dies die Moeglichkeit der Strafverfolgung leider nicht. Hierzu muesste auch noch die IP-Adressenbuendelung (NAT – Network Address Translation) abgeschafft werden. Das ist weder im Gespraech, noch ist es bei der aktuellen technischen Struktur realistisch. Also bleibt beim Konfliktfall eine mehr oder minder grosse Gruppe von Nutzern und somit das Problem der Tatzuordnung bestehen.

Wer glaubt dies sei eine seltene Situation im Netzalltag irrt. Nicht nur die WG oder Familie tritt nach aussen mit einer gemeinsamen IP-Adresse auf, auch viele Andere Nutzer werden zusammengefasst und das nicht nur im privaten oder small-Business. Z.B. schicken auch einige bedeutende deutsche Mobilfunkbetreiber allen Mobilen Datenverkehr unter einer IP-Adresse (NAT) in das Internet. Tausende von registrierten Benutzern und doch ist keine Verbindungszuordnung moeglich. Selbst bei Netzzugang ohne NAT (ein Netzwerk teilt jedem Nutzer eine oeffentliche IP-Adresse zu) bedeutet Zugangskontrolle nicht automatisch die Moeglichkeit Datenverkehr einem Nutzer zuzuordnen zu koennen. Die Infrastrukturen sind in den meisten Faellen darauf ausgelegt die Nutzungsberechtigung zu pruefen und/oder Kosten abzurechnen, nicht aber IP-Adresszuordnungen zu speichern.

Die angesprochen Bereiche beziehen noch nicht die vielen Moeglichkeiten von der Identitaetsverschleierung durch Technicken wie TOR, VPN etc mit ein und diese sind schon lange nicht mehr nur Technik-freaks vorbehalten. Die Anforderung der Zugangsbeschraenkung kann das Beduerfniss nach Taeterzuordnung also nicht befrieden.


 

3 Antworten zu “Was gibt es zur Zeit zu sagen, wenn uns jemand zum BGH-Urteil I ZR 121/08 fragt?”

  1. […] WLAN-Zugaenge muessen die realen Gefahren in ihrem Ausmass verstanden werden und man darf sich auf keinen Fall einschuechtern lassen. Offenes WLAN und freies Internet hilft den Mitmenschen in der Nachbarschaft und dem guten Gewissen […]

  2. Luis sagt:

    Sehr gute Beiträge hierzu:

    Fernsehinterview:

    http://www.dresden-fernsehen.de/default.aspx?ID=6980&showNews=723786

    Kommentar zur rechtlichen Seite:
    http://www.dresden-anwalt.de/?Aktuelles

  3. […] « Was gibt es zur Zeit zu sagen, wenn uns jemand zum BGH-Urteil I ZR 121/08 fragt? […]