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Definition: Störerhaftung

30. Juni 2010 von Christian Heise

Wer hat da jetzt Schuld? Das ist eine beliebte Frage, nicht nur in Beziehungen. Da der Gesetzgeber in seiner allseits fürsorglichen Art nicht mit den Schultern zucken mag, wenn sich diese wieder einmal nicht beantworten lässt, hat er sich einen Trick ausgedacht. Der Trick heißt S. und bedeutet: Wenn wir den wahren Sünder nicht kriegen, nehmen wir eben den Nächstbesten. In diesem Fall also den, der dämlich genug war, seinen Kram herzuborgen oder nicht gescheit wegzusperren (womit die Bedeutung von Störer erheblich erweitert wurde, aber das nur am Rande). Denn, so die nur für Juristen logische Logik, man ist auch für Folgen eines Dingsbums verantwortlich, wenn man zwar nicht dabei, aber “verfügungsbefugt” war (da steckt zweimal fug drin, das kann also gar kein Unfug sein). Da schau her, kann man da mit Gerhard Polt, mit Eckhard Henscheid, von dem wir den weisen Satz geklaut zitiert haben und mit dem brummendem Kopf nur nicken. Bei Sturmgewehren (auch ein schönes Wort), ist das ja noch zu verstehen. Aber warum ein drahtloses Netzwerk aka WLAN so riskant sein soll, dass unbedingt immer irgendwer dafür verantwortlich sein muss, ist uns nicht so ganz klar. Und wie sieht das dann mit Kindern aus? Kann man bei denen auch lebenslang in S. genommen werden? Immerhin hat man “durch eine eigenständige Handlung die Beeinträchtigung bewirkt“. Also durch die Zeugung die Geburt jetzt, das Kaputtmachen erledigen die Gören schon selbst. Aber gerade das spielt bei dem Trick ja keine Rolle. Weswegen uns gleich noch ein geklauter weiser Satz einfällt: There’s always a catch. Leider wahr.

[via neusprech.org]

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2 Antworten zu “Definition: Störerhaftung”

  1. internet sagt:

    und trotzdem fühlen wir uns angepisst durch das eigenmächtige übernehmen unseres netzes. es wäre SEHR schön gewesen wenn uns mal jemand davon informiert hätte daß es sowas gibt und ob wir da nicht mitm,achewn wollen. wir hätten laut ja gerufen,. aber so werden uns die rechner lahm gelegt und alle versuche den hackschaden zu mindern gingen für uns in die falsche richtung und laufen bis dato auf ein kraftspiel und rätselraten unsererseits hinaus… kein schönes zusammenspiel, denn wir zahlen immernoch diese leitung, die da occupiert wird.
    also kein FREIES netz, weil keine freie entscheidung.
    in diesem sinne

  2. […] Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Maciej Szpunar kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass Café-, Hotel-, Bar- und Restaurantbesitzer, die ihren Kunden freies WLAN zur Verfügung stellen, nicht dafür haftbar gemacht werden sollen. Bisher ist das der Fall, wenn deren Kunden illegale Dinge im Netz machen und beispielsweise Urheberrecht verletzen. In Deutschland werden bislang die WLAN-Provider und nicht die WLAN-Nutzer für solche Rechtsvergehen haftbar gemacht. Diese Rechtslage ist in Europa einzigartig und nennt sich Störerhaftung. […]