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Stellungnahme zum geplanten Gesetz zur Neuregelung der Störerhaftung: Auch Privatpersonen brauchen eine rechtlich zuverlässige Haftungsfreistellung!

13. August 2014 von Christian Heise

Folgende Stellungnahme hat der Förderverein freie Netzwerke e.V. zur Presseberichterstattung über einen Entwurf zur Neuregelung der Störerhaftung an das zuständige Referat im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gesendet (per E-Mail und über den Postweg).

Betreff: Stellungnahme zum geplanten Gesetz zur Neuregelung der Störerhaftung

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Förderverein freie Netzwerke e.V., Trägerverein des dezentralen Projekts freifunk.net mit aktuell über 4.200 privaten WLAN-Zugangspunkten in über 90 Orten in Deutschland, begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, eine Änderung des Telemediengesetzes anzustreben bzw. die Anwendung der Störerhaftung bei WLAN-Netzen neu zu regeln.

Laut Presseberichten (u.a. Rheinische Post) mussten wir leider erfahren, dass in dem Gesetzentwurf das Haftungsprivileg des Telemediengesetzes zwar auf gewerbliche Betreiber von Cafes und Hotels ausgedehnt wird, was diese in Zukunft vor Abmahnungen für über ihren Internetanschluss begangene Urheberrechtsverstöße und das Herunterladen illegaler Inhalte schützen soll, private Netze davon aber weiterhin ausgeschlossen sind. Um auch die Neigung privater WLAN-Betreiber zu stärken, ihre Netze für die Mitnutzung durch Dritte zu öffnen, bedarf es unserer Meinung nach auch für Privatpersonen einer rechtlich zuverlässigen Haftungsfreistellung.

Der Entwurf hinkt somit im Moment dem Koalitionsvertrag, laut dem die Störerhaftung ein Ende haben sollte, klar hinterher. Der Förderverein freie Netzwerke e.V. bittet deshalb um ausdrückliche Klarstellung der Rechtslage in § 8 Absatz 3 TMG-E und die damit verbundene rechtlich zuverlässige Haftungsfreistellung auch für private Netzwerke zu berücksichtigen. Insbesondere regelungsbedürftig ist die sogenannte Störerhaftung für Unterlassen, die die Rechtsprechung derzeit zum Anknüpfungspunkt weitreichender Haftungsrisiken macht (§ 8 Absatz 4 TMG-E).

Wie in dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ vom Digitale Gesellschaft e.V. (siehe Anhang) festgehalten, möchten auch wir dafür werben, die vorhandenen Einschränkungen der Störerhaftung bei Funknetzwerken ebenso für private Netzwerke endgültig zu beseitigen, um endlich Klarheit und Handlungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Der Rechtsauffassung, dass hinter jedem Internetanschluss nur ein Nutzer steht, entspricht nicht der Lebenswirklichkeit und die sehr unterschiedliche Rechtsprechung im Bezug auf die Störerhaftung führt im Moment nur dazu, dass Abmahnkanzleien diese Unsicherheit ausnutzen und auf Zahlungen und unterschriebene Unterlassungserklärungen spekulieren. Ziel des geplanten Gesetzes zur Neuregelung der Störerhaftung muss es auch sein, klarzustellen, dass nicht nur Hotels, Cafés oder Besitzer von Ferienwohnungen von der Störerhaftung zu befreien sind, sondern auch private Personen.

Im Detail bitten wir sie deshalb um Berücksichtigung der folgenden Passagen bei der Anpassung des Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179):

An § 8 sollten folgende Absätze 3 und 4 angefügt werden:
„(3) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch gewerbliche und nichtgewerbliche Betreiber von Funknetzwerken, die sich an einen nicht im Voraus namentlich bestimmten Nutzerkreis richten (öffentliche Funknetzwerke).
(4) Der Ausschluss der Verantwortlichkeit (Absatz 1) umfasst auch Ansprüche auf Unterlassung.“

Bei Anmerkungen oder Rückfragen sowie für den weiteren Austausch stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
der Vorstand des Fördervereins freie Netzwerke e.V.
Christian Heise
Monic Meisel
Iris Rabener
Jürgen Neumann

P.S.: In Zukunft würden wir uns über eine Veröffentlichung der Referentenentwürfe vorab im Internet, wie in anderen Referaten Ihres Hauses schon geschehen, sehr freuen.

UPDATE: Mehr zu der Forderung und wie du diese unterstüzen kannst, findest du drüben beim Digitale Gesellschaft e.V.:

  • Informiere dich, deine Freunde, Bekannten und Verwandten – Digitale Gesellschaft e.V. hat dafür eine ausführliche FAQ zusammengestellt
  • Konktaktiere deinen Abgeordneten und informiere sie oder ihn über die Problematik und über unseren Gesetzentwurf
    Frag Abgeordnete auf Abgeordnetenwatch, ob ihnen das Problem bewusst ist und was sie zur Lösung unternehmen wollen. Schreib ihnen direkt Mails oder gehe in einer Bürgersprechstunde beim lokalen Abgeordneten vorbei.

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7 Antworten zu “Stellungnahme zum geplanten Gesetz zur Neuregelung der Störerhaftung: Auch Privatpersonen brauchen eine rechtlich zuverlässige Haftungsfreistellung!”

  1. Ana sagt:

    Good job!! <3

  2. Linus sagt:

    Vielen Dank für diesen super formulierten Text. Für uns Freifunker ist diese geplante Gesetzesänderung ein echt wichtiges Ding…

    Eine Frage habe ich aber: Alle (Rheinische Post und alle, die davon zitieren (Spiegel, FAZ, Netzpolitik, Süddeutsche, der Förderverein, …) ) meinen, dass dieses Gesetzesentwurf der Haftungsausschluss ausdehnen würde und auf den Kommentaren der großen Online-Zeitungen jubeln sie. Aber seit den zwei Urteilen bzgl. Hotels und Ferienwohnungen, die hier auch im Blog zitiert wurden, besteht dieser Ausschluss doch (quasi) schon, oder?

    Für mich klingt der Entwurf so, als sei das bloß ein festziehen der sich lockernden Daumenschrauben… eine bloße Verschlimmerung der Störerhaftung.

  3. […] des Bundesrats, der Justizministerkonferenz und vielen anderen wie zum Beispiel die Freifunker vor, die alle das gleiche Ziel verfolgen, nämlich die durch ein Urteil des BGH im Jahr 2010 […]

  4. […] des Bundesrats, der Justizministerkonferenz und vielen anderen wie zum Beispiel die Freifunker vor, die alle das gleiche Ziel verfolgen, nämlich die durch ein Urteil des BGH im Jahr 2010 […]

  5. website sagt:

    website

    Stellungnahme zum geplanten Gesetz zur Neuregelung der Störerhaftung: Auch Privatpersonen brauchen eine rechtlich zuverlässige Haftungsfreistellung! › Freifunk statt Angst – freifunkstattangst.de

  6. […] Folgende Stellungnahme hat der Förderverein freie Netzwerke e.V. zur Neuregelung der Störerhaftung an die in den letzten Wochen beratenden zuständige Referate im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesministerium des Inneren (BMI), Bundesministerium der Justiz (BMJ) und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gesendet (per E-Mail und über den Postweg). Die Stellungnahme basiert auf einer vorangegangenen Stellungnahme im August 2014. […]

  7. Wieder ein Flop sagt:

    In Spanien (einem „PIGS“-Land) hängt „an jeder Hecke, hinter jeder Hütte“ WLAN. Selbst im Überlandbus gibt es freies WLAN, in jedem Ort unzählige. Frei und kosten-frei. In D herrscht Kontroll- und Überwachungssucht. Chefsache? Dummschwätz! Dieses Mauern ist der nächste Abwahlgrund.