Die Bundesregierung hat gestern eine überarbeitete Version zur Neuregelung der WLAN-Störerhaftung und des Telemediengesetzes an die EU zur Notifizierung geschickt. Wie man in Deutschland rechtsicher offenes Wlan anbieten kann, bleibt nach dem Entwurf leider weiterhin völlig unklar.
Der Entwurf ist somit kein wirklicher Fortschritt. Nach einer ersten Sichtung muss die Kritik größtenteils bestehen bleiben. Der Entwurf schafft weiterhin eine rechtlich unklare Situation, die geforderten Maßnahmen sind technisch schwer umsetzbar (Verschlüsselung/Registrierung), sie sind datenschutzrechtlich bedenklich (Registrierung), entbehren technischen Sachverstands („Registrierung in WLAN-Netzen schützt Nutzer und Daten“) und führen entgegen der Angaben im Entwurf definitiv zu Folgekosten für öffentliche Einrichtungen, Wirtschaft und andere. Unklar bleibt weiterhin auch die Auswirkung der VDS auf die Regelung. Lediglich die viel kritisierte Trennung zwischen privaten und kommerziellen Anbietern wurde aufgehoben.
Was nun passiert? Drei Monate hat die EU nun um das Gesetz auf Europarecht zu prüfen, dann kommt es in den Bundestag.
Eine ausführliche Analyse gibt es drüben bei offenenetze.de: Das Ziel der Förderung öffentlicher WLANs wird wohl auch er klar verfehlen..
[…] Ausnahme der nun aufgehobenen Trennung zwischen privaten und kommerziellen Anbietern hat sich jedoch nichts Grundlegendes geändert: WLANs müssen verschlüsselt werden, und Nutzer […]
[…] aufgehoben, Rechtsunsicherheiten bleiben aber, kritisieren etwa die Freifunker. heise.de, freifunkstattangst.de, […]
Nein eine Startseite (Captive Portal) „ich bestätige die AGB“ genügt
Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Gut einfacher ist ohne eine Loginseite.
[…] damit aber nicht glücklich. Weder dem Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. noch den “Freifunkern” gehen die Änderungen weit genug. Der Hightech-Verband BITKOM kritisiert die seiner Meinung nach […]
[…] e.V., Förderverein Freie Netzwerke e.V. und Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. offen gegen die durch die Bundesregierung angestrebten Änderungen im Telemediengesetz ausgesprochen und bitten die EU bei der Durchführung des Notifizierungsverfahrens um eine […]
[…] gar zu blockieren. Ein Beispiel dafür sind die anstehenden Änderungen im Telemediengesetz zur WLAN-Störerhaftung. Entgegen aller Beteuerungen sehe ich darin keine Verbesserung der gegenwärtigen Situation rund um […]
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Neuer TMG-Entwurf zur Notifizierung an die EU: Noch immer keine Rechtssicherheit, WLAN-Störerhaftung bleibt › Freifunk statt Angst