Freifunk statt Angst | Initative | Freifunker und Digitale Gesellschaft starten Kampagne zur WLAN-Störerhaftung

Freifunker und Digitale Gesellschaft starten Kampagne zur WLAN-Störerhaftung

24. September 2015 von Christian Heise

„Mit der geplanten Neuregelung der WLAN-Störerhaftung droht offenen Hotspots in Deutschland das Aus. Trotz massiver Kritik von Vereinen und Verbänden aus allen Teilen der Gesellschaft hält die Bundesregierung jedoch weiter an dem Vorhaben fest. Der Bundestag muss diese Fehlentwicklung stoppen und die WLAN-Störerhaftung bedingungslos abschaffen.“, fordert Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

„Sowohl die bestehende Rechtslage als auch die geplante Neuregelung der WLAN-Störerhaftung führen zu erheblichen Rechtsunsicherheiten und bereiten Freifunkaktivisten damit schon heute große Probleme bei ihrem ehrenamtlichen Engagement. Das betrifft den Ausbau öffentlicher WLAN-Netze ebenso wie die Vernetzung von Flüchtlingsunterkünften. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund rufen wir die Bundestagsabgeordneten dazu auf, den Gesetzentwurf der Bundesregierung in wesentlichen Punkten zu korrigieren.“, erklärt Christian Heise, Vorstand des Fördervereins Freie Netzwerke.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, starten der Förderverein Freie Netzwerke e.V. und der Digitale Gesellschaft e.V. in Zusammenarbeit mit dem Verbund freier Netzwerke NRW e.V. heute eine Kampagne zur bedingungslosen Abschaffung der WLAN-Störerhaftung. Alle, die sich für rechtssichere Bedingungen beim Betrieb von Drahtlosnetzen einsetzen möchten, haben auf der dazugehörigen Webseite die Möglichkeit, ein Schreiben mit entsprechenden Forderungen und Argumenten an die Bundestagsabgeordneten des jeweils eigenen Wahlkreises zu richten. Selbstverständlich kann das Schreiben individuell angepasst und um weitere Argumente ergänzt oder gekürzt werden.

Die Kampagnenseite ist unter prgenerator.freifunk.net zu finden.

Achtung: Falls das Tool bei #Firefox nach Eingabe der PLZ keinen MdB ausspuckt, bitte https://www.bundestag.de/abgeordnete nutzen & die Adresse übertragen oder einen anderen Browser verwenden. Sind da dran.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde zuerst auf der Webseite des Webseite des Digitale Gesellschaft e.V. veröffentlicht.

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14 Antworten zu “Freifunker und Digitale Gesellschaft starten Kampagne zur WLAN-Störerhaftung”

  1. Martin sagt:

    Ok. Geht morgen mit der Post raus.

  2. T. Zimmermann sagt:

    Warum muss ich für etwas haften, was Andere begehen?

  3. Jacques sagt:

    Bezüglich des Arguments der technischen Umsetzbarkeit heißt es in dem generierten Schreiben „Die meisten potentiellen Anbieter offener WLAN-Zugänge … müssen diese Dienstleistung entweder teuer einkaufen oder auf das Angebot offener Drahtloszugänge verzichten.“

    Mit etwas Grips wird der Adressat wohl zurückfragen, ob nicht schon die Aufstellung eines Freifunkrouters die meisten technisch überfordert? Gibt es irgend einen Hinderungsgrund, weshalb die angesprochene Vorschaltseite nicht als Teil der Freifunkfirmware bereitgestellt werden kann?

    • Jacques sagt:

      Will sagen, ich finde dieses Argument etwas schwach.

    • Frank sagt:

      Ich könnte mir schon vorstellen, dass dies in einer Freifunk Firmware realisierbar wäre, aber das Ziel sollte doch eigentlich sein, dass der freie Zugang direkt ins Internet terminiert wird und nicht erst via VPN über einen Freifunkserver. Dieser kostet a) Geld und hat b) begrenzte Kapazitäten (ausser ich ich habe noch mehr von a) …)

      Auf ein weiteres Problem dieser Vorschaltseiten wird hier aber gar nicht eingegangen. Folgende Situation:
      – Ich bin in einem Laden und nutze den „freien“ WLAN-Zugang indem ich mich mit dem WLAN verbinde und die Vorschaltseite akzeptiere (z.B. weil ich dringend etwas nachschauen muss und in diesem Laden keine Indoor-Mobilfunkversorgung existiert)
      – anschliessend stecke ich das Handy weg – hat ja alles geklappt.
      – das nächste Mal komme ich in einen anderen Laden dieser Kette (analog anderer Freifunkrouter), will bewusst nicht ins Internet erwarte aber eigentlich noch eine dringende E-Mail, WhatsApp, Voip-Call o.ä.
      – obwohl eigentlich eine ordentliche Mobilfunk Verbindung besteht, habe ich aber keine Netzverbindung, weil sich das Gerät sofort im WLAN angemeldet hat und nun darauf wartet, dass ich die Vorschaltseite bestätige.

      Ergebnis: Selbst ausgetrickst 🙁

      D.h. der User muss eigentlich immer das WLAN nach der Benutzung trennen, um o.g. Problem zu vermeiden.

      Alternativ könnte natürlich der Zugangsserver die MAC Adresse speichern – das dürfte aber aus Datenschutzgründen nicht funktionieren.

  4. Jacques sagt:

    Noch einige Änderungsvorschläge:

    * Das Wort „nutzlos“ sollte durch „wirkungslos“ ersetzt werden. Die Wirksamkeit einer Maßnahme oder Handlung ist ein juristischer Fachbegriff und damit ein besserer „Trigger“.

    * „steht im Widerspruch zum Unionsrecht“ sollte durch „ist nicht vereinbar mit“ ersetzt werden. Inbesondere erscheint mir hier ein Zitat von Artikel 12 der der E-Commerz-Richtlinie sinnvoll:

    Die Mitgliedstaaten stellen sicher, daß im Fall eines Dienstes der Informationsgesellschaft, der darin besteht, von einem Nutzer eingegebene Informationen in einem Kommunikationsnetz zu übermitteln oder Zugang zu einem Kommunikationsnetz zu vermitteln, der Diensteanbieter nicht für die übermittelten Informationen verantwortlich ist, sofern er [sich auf die Durchleitung von Informationen beschränkt.

  5. […] Freifunker und Digitale Gesellschaft starten Kampagne zur WLAN-Störerhaftung (Freifunk statt An… – […]

  6. […] wurde eine Kampagne zur WLAN-Störerhaftung ins Leben […]

  7. Freifunk2020 sagt:

    Hallo,
    ist die Diskussion noch aktuell?
    freifunk hat doch das Ziel erreicht, dass die Störerhaftung faktisch nicht mehr greift.

    vgl.
    http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Netzpolitik/rechtssicherheit-wlan,did=695728.html
    verabschiedet am 16.9.2015

    und Lösungsideen via SSID und PW z.B.

    SSID (32): PW: Ich nutze nur rechtskonform
    PW(63): Ich nutze nur rechtskonform

    vgl.
    https://forum.freifunk.net/t/idee-zum-erfuellen-der-stoererhaftung-per-ssid-erklaerung-passwort-mit-antwort-von-reto-mantz/8134

    Wozu dann noch ein eigenes Freifunk-Netzwerk „am Gesetz vorbei“ betreiben?
    Die Angst „Ich will nicht identifizierbar sein“ hat sich doch erübrigt.
    Jeder kann nun risikofrei einen Gast-Zugang mit SSID (s.o.) und ggf. Repeater aufstellen. fertig.

    Das Problem reduziert also wie immer auf „Wer bezahlt/sponsort Gateways bzw. Providerzugänge ?“

    Vielleicht könnte die Freifunk-Idee nun aus der Piratenecke raus!
    Eine gGMBH könnte für Firmen, Gemeinden und SozialEngagierte ein simpel zu betreibendes Netz inkl. Komponnten anbieten …und eventuelle Überschüsse spenden oder sozial Benachteilgten zukommen lassen.

    Damit würden die Provider wieder gezwungen einen echten Mehrwert zu entwickeln … oder die LTE-Preise zu senken.

    • Christian sagt:

      Hallo,

      vielen Dank für deinen Kommentar.

      > ist die Diskussion noch aktuell?

      Leider ist das aktueller denn je. Die Regelung schafft neue Rechtsunsicherheit. Die praktische Ausgestaltung ist mitnichten geklärt. Diese wird erneut von Gerichten zu klären sein. Schon jetzt gibt es deutschlandweit seitens der öffentlichen Hand teure (mit Steuergeldern finanzierte) Rechtsgutachten, die Situation als total unklar bezeichnen oder von einer Unterstützung von Freifunk in öffentlichen Gebäuden abraten. In der Theorie mag deine Einschätzung stimmen, in der Praxis (und das ist auch unsere Kritik) sieht es aber eben ganz anders aus. Ganz nebenbei ist eine FAQ des BMWI ist keine rechtsverbindliche Auslegung für die gelebte Rechtspraxis. Siehe auch: http://www.offenenetze.de/2015/04/07/die-faq-des-bmwi-zum-wlan-gesetz/

      > Das Problem reduziert also wie immer auf „Wer bezahlt/sponsort Gateways bzw. Providerzugänge ?“

      Ebenfalls ein guter Punkt. In der dezentralen Idee von Freifunk sollte es keine Gateways geben müssen – einer von vielen Punkten, wo ein solcher Entwurf die Vision von freien Netzen untergräbt. Das Gesetz schafft nicht nur bei diesem Punkt erneut eine unklare Situation und behindert das tolle ehrenamtliche Engagement der Freifunker_innen weiterhin massiv. Die Gateways sind keine Lösung, sondern durch die Gesetzeslage ein notwendiges Übel.

      > Eine gGMBH könnte für Firmen….

      Die Idee mit der gGmbH ist gut und einen ähnlichen Ansatz gibt es schon, aber das kann nicht die Lösung in der Rechtsfrage und die Lösung für die Herausforderungen beim Aufbau eines dezentralen Netzes sein. Die Rahmenbedingungen, die dieser Entwurf setzt sind inkompatibel zu der Freifunkvision: http://freifunk.net/worum-geht-es/vision/ und zum Pico Peering Agreement http://www.picopeer.net/PPA-de.shtml

      Siehe auch: http://blog.freifunk.net/2015/es-geht-ums-ganze

      Liebe Grüße,
      Christian

  8. Jens sagt:

    Hallo,

    die Briefe an beide MdB aus meinem Wahlkreis sind ausgedruckt und warten darauf eingeworfen zu werden. Werde heute Abend das Ganze noch auf FB teilen, das geht von hier leider gerade nicht.

    Bin zwar noch (was sich hoffentlich in den nächsten 1-2 Wochen ändert) kein aktiver Freifunker, aber konnte schon viel davon profitieren und auch sehen, dass gerade bei den Flüchtlingshilfen dieses Angebot gerne genutzt wird.

    Viele Grüße
    Jens

  9. Sascha Schuh sagt:

    Hallo,

    Eben ebenfalls beide Abgeordnete meines Wahlkreises angeschrieben weil ich das Freifunk-Projekt unterstützenswert finde.

    Grüße,
    Sascha.

  10. Michael Schauerte sagt:

    Hallo,

    Ich beabsichtige auch Freistrom anzubieten. Weitere Ideen sind Freigas, Freisprit und Freibier.

    Es haftet wie immer niemand, da der Strom, Gas und Bier durch einen verschlüsselten Tunnel geleitet wird.

    Stoppt den Freifunk-Hype!