Kurz vor Ende des Jahres und kurz nach der ersten Beratung im Bundestag am 4.12.2015 wurde der Entwurf zur Novellierung der WLAN-Störerhaftung (und der Host-Providerhaftung) im Telemediengesetz in die Ausschüsse überwiesen. Heute findet die erste öffentliche Anhörung zum Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie statt. Eine bunte Liste von Gästen wurde geladen. Die Stellungnahmen der Gäste der Anhörung gibt es hier (kleiner Tipp: Die Stellungnahme der hotsplots GmbH ist süß). Die Sitzung findet zwar schon um 11 Uhr statt, wird aber erst ab 17:30 im linearen Palamentsfernsehen auf bundestag.de übertragen.
Schon seit der letzen Woche beschäftigt sich der Europäische Gerichtshof höchstrichterlich mit der Frage, ob Betreiber eines offenen WLAN-Hotspots für Rechtsverstöße anderer Nutzerinnen und Nutzer haften müssen oder nicht. In einer Klage des Freifunkers und Piraten Tobias McFadden gegen die Sony, soll geklärt werden ob er dafür haftet, weil jemand über das offene (und nicht VPN-geschützte) Funknetzwerk von McFaddens Büro illegal ein Song heruntergeladen worden sei. Mehr zu dem Fall auch drüben bei heise.de.
Aktuell ist das Thema freies WLAN auch auf einer anderen europäischen Ebene in der Debatte. So sieht der Kultur Ausschuss des europäischen Parlaments im Rahmen einer Stellungnahme zur Digital Single Market Verordnung „WLAN als Kulturgut“ an. Dort heißt es in einem kürzlich im Ausschuss verabschiedeten Bericht: The European Parliament „calls for the promotion of public WLAN networks in both large and small municipalities, as this approach provides an indispensable infrastructure for their future operation in the interests of social and cultural integration, modern educational and information processes, and tourism and the regional cultural economy“.
Läuft.
Tags: Störerhaftung
Neuer Link zu den Stellungnahmen der Gäste:
https://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a09/anhoerungen/anhoerungen_archiv/stellungnahmen-sv/399410