Folgendes Schreiben habe wir heute an alle Ausschuss-Mitglieder des Bundestagsausschuss Digitale Agenda verschickt.
Betreff: Digitale Hilfe für Flüchtlinge
Sehr geehrtes Mitglied des Ausschuss Digitale Agenda,
am 4. November 2015 waren wir als zivilgesellschaftliche Vertreter bei Ihnen im Ausschuss geladen. Bei dem Tagesordnungspunkt „Vorstellung von Initiativen/Verbänden“ zum Thema „Digitale Hilfe für Flüchtlinge“ haben wir Ihnen über die ehrenamtliche Arbeit von freifunk.net und vom Förderverein freie Netzwerke e.V. im Rahmen digitaler Flüchtlingshilfe sowie von den damit verbundenen Herausforderungen berichtet.
Der Förderverein freie Netzwerke e.V. ist seit 2003 Gründungsverein der Initiative freifunk.net und beschäftigt sich gemeinsam mit lokalen Communities in über 280 Orten mit dem Aufbau nicht-kommerzieller, dezentraler IT-Infrastrukturen, sowie mit der Förderung lokaler Kommunikation und der Bildung und Aufklärungsarbeit zu IT-Infrastrukturen. Wie Ihnen sicher bewusst ist, ist für die digitale Flüchtlingshilfe der Zugang zu digitalen Netzen und dem Internet eine grundlegende Voraussetzung um alle weiteren digitalen Angebote nutzen zu können. Hier leisten die Freifunker in über 500 Unterkünften in Deutschland ehrenamtliche Pionierarbeit und ermöglichen den Flüchtlingen den Zugang zum Internet. Dabei stoßen wir immer wieder auf viele Hürden und Probleme, die dringend einer politischen Lösung bedürfen. Hier ein Auszug der drängendsten Probleme bei unserer Arbeit:
1. Die WLAN-Störerhaftung als Hindernis für bürgerschaftliches Engagement (auch bei der Flüchtlingshilfe):
Welche negativen Effekte sowohl die bestehende Rechtslage bei der WLAN-Störerhaftung als auch die geplante Neuregelung in sozialer und humanitärer Hinsicht mit sich bringen, wird bereits heute anhand der Schwierigkeiten deutlich, auf die Freifunkaktivisten*innen im Rahmen der Flüchtlingshilfe in ganz Deutschland stoßen – das gilt für Flüchtlinge und Helfer*innen:
– aus Angst vor den gegenwärtigen und künftigen Rechtsunsicherheiten beim Betrieb von Drahtlosnetzen untersagen viele Träger von Flüchtlingsunterkünften eine Installation von offenen Internetzugangspunkten. Auch Anwohner*innen sind häufig, auch wenn Sie gegenüber Geflüchteten Hilfsbereitschaft signalisieren, zu Anfang oft sehr skeptisch, was das Teilen ihres privaten Internetanschlußes betrifft. Hauptsächlich aufgrund der diffusen Sorge rund um die Störerhaftung. Dabei kommt es leider mittlerweile vielfach schon heute zu Fällen, bei denen Unterstützer*innen auf Grund der WLAN-Störerhaftung abgemahnt wurden.
– ohne diese Zugänge sind viele Flüchtlinge nicht in der Lage, sich zu informieren oder mit ihrer Heimat zu kommunizieren oder Übersetzungs- und Weiterbildungsdienste zu nutzen. Ein freier WLAN-Zugang ist zudem für die Helfer*innen sehr wertvoll als Übersetzungshilfe und zur Orientierung auf Kartendiensten sowie für die Koordinierung der Hilfe und dem in-Kontakt-bleiben.2. Problem Anerkennung Gemeinnützigkeit bei Freifunk-Vereinen
Wenn es um die Gemeinnützigkeit eines Freifunk-Vereins geht, wird diese mittlerweile abgelehnt und dabei auf Nr. 3 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 52 Abgabenordnung (AO) verwiesen. Der entsprechende Absatz im Anwendungserlass lautet:
Internetvereine können wegen Förderung der Volksbildung als gemeinnützig anerkannt werden, sofern ihr Zweck nicht der Förderung der (privat betriebenen) Datenkommunikation durch Zurverfügungstellung von Zugängen zu Kommunikationsnetzwerken sowie durch den Aufbau, die Förderung und den Unterhalt entsprechender Netze zur privaten und geschäftlichen Nutzung durch die Mitglieder oder andere Personen dient. (BMF-Schreiben vom 15.9.2003, BStB lI S. 446).Dazu:
– somit wird im Moment vielen Freifunk-Vereinen die Gemeinnützigkeit, die sie zur Sammlung von Spenden brauchen, untersagt (auch weil sie um die Störerhaftung auszuschließen als Provider agieren müssen).
– die digitale ehrenamtliche Arbeit führt demnach zu rechtlichen Problemen für die Träger
– Zwar gibt es mittlerweile ein BMF-Schreiben dazu, dieses regelt allerdings allein die steuerliche Unschädlichkeit der Flüchtlingshilfe, nicht aber andere rechtliche Problemfelder, nämlich, dass eingetragene Vereine ihren Status als gemeinnütziger e.V. verlieren können, wenn sie sich in Themen engagieren, die von ihrer Satzung nicht vorgegeben sind oder die das BMF nicht versteht.3. Behinderungen beim Aufbau und Betrieb digitaler Netze in Flüchtlingseinrichtungen
An vielen Stellen stoßen wir bei der Anbindung von Einrichtungen an Herausforderungen mit der lokalen Verwaltung. So wird der Aufbau von Internetzugängen durch Freifunker immer wieder behindert oder es müssen sogar Anlagen deaktiviert werden. Darüber hinaus gibt es namenhafte Telekommunikationsanbieter, die zwar vorgeben, sich kostenfrei in dem Bereich zu engagieren, aber in der Realität den Aufbau von Zugängen behindern. Dazu:
– wir begrüßen grundsätzlich das Engagement der Telekom und anderer. In Magdeburg beispielsweise behindert dieses aber, dass die Aktivitäten unserer Ehrenamtler umgesetzt werden können. Auf unsere Kontaktanfragen wurde bisher nicht reagiert
– zum Teil gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Trägern der Flüchtlingsunterkünfte schwierig. Aus Hamburg dazu: Es gibt keine verlässlichen Aussagen zu Provider X versorgt Unterkunft Y. Z.T. fängt Freifunk Hamburg an zu planen und dann übernimmt plötzlich die Telekom. Außerdem wird Freifunk Hamburg gelegentlich wie ein Dienstleister angesprochen und nicht wie eine Gruppe von Menschen, die sich ehrenamtlich engagiert.
– wir mussten in zwei Fürther Flüchtlingsunterkünften notgedrungen das Wlan abschalten, da den Flüchtlingen das monatliche Taschengeld (145 Euro) um 36 Euro gekürzt werden sollte, wenn die Anlage weiter in Betrieb bleibt.Zusammenfassend möchte ich Sie deshalb bitten:
– sich für eine gänzliche Abschaffung der WLAN-Störerhaftung einzusetzen,
– die nötigen Schritte zu ergreifen, um digitale ehrenamtliche Arbeit und deren Gemeinnützigkeit nicht weiter zu gefährden bzw. zu ermöglichen,
– die Behinderungen bei dem Aufbau und Betrieb digitaler Netze in Flüchtlingseinrichtungen zu stoppen,
– eine Anweisung an die Bundesliegenschaften zu erwirken, die grundsätzlich für die Nutzung von Freifunk und anderen Initiativen Raum schafft,
– die Rahmen- und Förderbedingungen für Initiativen und Projekte im Bereich der digitalen Flüchtlingshilfe und der digitalen sozialen Innovationen mit geeigneten Maßnahmen zu verbessern
– und auf eine Gleichstellung des digitalen bürgerschaftlichen Engagements mit analogen ehrenamtlichen Engagement hinzuwirken.Die meisten der genannten Punkte sind Ihnen bereits mündlich von mir in der 48. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda vorgetragen worden, leider ist bei allen Punkten jedoch bisher keine Verbesserung der Situation erfolgt. Wir bitten Sie deshalb bei den genannten Punkten inständig um Ihre Mithilfe, damit wir die Herausforderungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe weiter gemeinsam angehen können, ohne dabei behindert zu werden oder diese immer wieder punktuell einstellen zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Heise
Vorstand Fördervereinfreie Netzwerke e.V.
ObEn im Text HeißT Es “ Auch Anwohner*innen sind häufig, auch wenn Sie gegenüber Geflüchteten Hilfsbereitschaft signalisieren, zu Anfang oft sehr skeptisch, was das Teilen ihres privaten Internetanschlußes betrifft. Hauptsächlich aufgrund der diffusen Sorge rund um die Störerhaftung. Dabei kommt es leider mittlerweile vielfach schon heute zu Fällen, bei denen Unterstützer*innen auf Grund der WLAN-Störerhaftung abgemahnt wurden.“
Ich Bin Anwohner Und Möchte Gern Helfen.
Doch Der Knackpunkt Ist Doch,Dass Es Ganz Offensichtlich Leute Gibt-egal Ob Flüchtlinge Oder Einheimische-Die übers Freie Netz Schindluder Treiben-sonst Gäb Es Ja Keine Abmahnungen!!!Und Da Ist Es Doch Keine Lösung,Die Störerhaftung Abzuschaffen,Die Augen Zu Verschließen Vor Der Tatsache,Dass Sich Irgendwer Kinderpornos,Illegale Musikvideos Oder Was Auch Immer über Meinen Privaten,Von Mir Bezahlten Anschluss Runterläd Oder Anschau-Hauptsache Ich Kann Aufgrund Der Abschsffung Der Störerhaftung Nicht Mehr Haftbar Gemacht Werden!!
Sorry,Aber Dafür Möchte Ich Keine Plattform Bieten.natürlich WürdenvViele Arme Menschen Davon Profitieren,Aber Genauso Würden Auch Eine Menge Schmutziger Menschen Mit Bösen Absichten Davon Nutzniesen Und Das Sollte Unter Keinen Umständen Möglich Gemacht Und Unterstützt Werden.
Vielen Dank für Ihren Kommentar.
Leider werfen Sie hier sehr viel in einen Topf, was nicht zusammenpasst. Die Störerhaftung wird keinen der wirklich „Schindluder“ treiben will daran hindern das zu tun. Im Gegenteil, die Störerhaftung führt dazu, dass solche illegalen Aktivitäten nicht verfolgt werden können. Mal abgesehen davon haben Kinderpornos (Strafrecht) nichts mit der WLAN-Störerhaftung (Zivilrecht) zu tun.
Lesen Sie dazu gern mal: https://irights.info/artikel/ein-netz-voller-fallgruben-stoererhaftung-datenschutz-meldepflicht-faq/24641
Grüße,
Christian