Toll, oder? Naja, nach den vielen Lippenbekenntnissen in den letzten Jahren die WLAN-Störerhaftung endlich abzuschaffen, sind wir mit verfrühter Euphorie doch sehr vorsichtig geworden und wollen jetzt erstmal den finalen Gesetzestext abwarten und prüfen. Erst dann wird ersichtlich, ob die WLAN-Störerhaftung wirklich im Sinne aller Nutzerinnen und Nutzer abgeschafft wird oder (wieder) nicht. Unklar ist zum Beispiel im Moment, ob nach dem finalen Gesetz Unterlassungsansprüche weiterhin möglich sind und damit weiter abgemahnt werden kann oder nicht.
Weitere Informationen zu der Ankündigung der CDU/CSU/SPD Regierungskoalition drüben bei Golem und/oder bei lawblog.de.
Wenn die Störerhaftung wirklich ganz abgeschafft werden sollte, fällt dann nicht ein stichhaltiges Argument für den Freifunk weg?
Vielleicht sollte dann eine Firmware für Router entwickelt werden, die wie die bisherige funktioniert – also mit dem Nachbarrouter ein Netz bilden kann – aber nicht mehr über VPN mit dem Flaschenhals eines Supernodes kommunizieren muss.
[…] dass nun eine Regelung „ohne Wenn und Aber“ kommen soll. Doch schon kurz darauf kamen mahnende Zeigefinger. Der Titel könnte doch nicht stimmen. Es sei noch unklar, was tatsächlich beschlossen worden sei. […]
[…] im vorherigen Beitrag geschrieben, gibt es keinen Grund zur Euphorie. Die WLAN-Störerhaftung ist noch nicht vom Tisch. Erstens liegt […]