„Von einer Abschaffung der Störerhaftung kann nur dann die Rede sein, wenn WLAN-Betreiber nicht mehr damit rechnen müssen, für Rechtsverstöße Dritter kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Um diese dringend nötige Rechtssicherheit zu erreichen, müssen die Betreiber ausdrücklich auch von der Haftung auf Unterlassung befreit werden. Nur unter dieser Voraussetzung entfällt das Abmahnrisiko, welches bis heute das größte Hemmnis für offene Hotspots in Deutschland darstellt.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Am Donnerstag dieser Woche wird der Bundestag abschließend über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes beraten. Mit der Novelle wollen Bundesregierung und Große Koalition erklärtermaßen Rechtssicherheit für den Betrieb offener Funknetze herstellen. Obwohl SPD und Union schon vor knapp drei Wochen angekündigt hatten, die WLAN-Störerhaftung abzuschaffen, liegt bis heute kein konkreter Text dazu vor.
Ob die Große Koalition ihr Versprechen tatsächlich hält, hängt entscheidend davon ab, ob sich die Haftungsfreistellung auch auf Unterlassungsansprüche erstreckt. WLAN-Betreiber, die ihr Funknetz für die Allgemeinheit öffnen, müssen wegen der Unterlassungsansprüche bislang damit rechnen, für Rechtsverletzungen durch Nutzerinnen und Nutzer kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Dieses Abmahnrisiko führt bis heute dazu, dass die meisten WLAN-Inhaber ihre Netzzugänge geschlossen halten. Bei der Abdeckung mit offenen Hotspots hinkt Deutschland deshalb im internationalen Vergleich noch immer weit hinterher.
Eine Verbesserung dieses Zustands ist nur dann möglich, wenn WLAN-Betreiber durch die nun anstehende Gesetzesänderung ausdrücklich auch von Unterlassungsansprüchen freigestellt werden. Wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag rufen der Digitale Gesellschaft e.V. und der Förderverein Freie Netzwerke e.V. daher gemeinsam zur Unterzeichnung einer Online-Petition auf. Diese richtet sich insbesondere an die Abgeordneten der Großen Koalition und verlangt die konsequente Abschaffung der Störerhaftung ohne Netz und doppelten Boden. Rund 85.000 Menschen haben sich der Petition bereits angeschlossen.
„Es bleibt nur noch wenig Zeit bis zur Entscheidung des Bundestages. Wer sich wünscht, dass offene Netze auch hierzulande endlich zur Normalität werden, sollte die Petition deshalb unbedingt mitzeichnen. Die Abgeordneten der Großen Koalition dürfen jetzt keine halben Sachen machen, sondern müssen die WLAN-Störerhaftung ein für allemal vollständig und vollumfänglich beseitigen – ohne Hintertüren für die Abmahnindustrie.“, fordert Monic Meisel, Vorstandsmitglied des Fördervereins Freie Netzwerke e.V..