Freifunk statt Angst | Initative | Bundestag zur WLAN-Störerhaftung: Ein Kompromiss, keine Lösung

Bundestag zur WLAN-Störerhaftung: Ein Kompromiss, keine Lösung

02. Juni 2016 von Christian Heise

„Von dem Ziel, Rechtssicherheit für offene Funknetze zu schaffen, ist am Ende nicht viel mehr als ein frommer Wunsch übrig geblieben. Das heute verabschiedete Gesetz schafft gerade keine klaren Verhältnisse, sondern überlässt den Gerichten die Klärung der wesentlichen Fragen. Wer das als Abschaffung der WLAN-Störerhaftung bezeichnet, betreibt dreisten Etikettenschwindel“, kritisiert Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Reto Mantz von offenenetze.de resümiert die Änderung wie folgt: „Im Ergebnis ist der Gesetzesentwurf kein guter Kompromiss. Das Wort „Störerhaftung“ taucht nur in der Begründung auf, statt klar und deutlich im Gesetzestext das zu formulieren, was man sich anfangs auf die Fahnen geschrieben hatte: Die Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber öffentlich zugänglicher WLANs. Das eröffnet weiterhin Spielraum für Auslegung und damit Rechtsunsicherheit, die leicht vermeidbar gewesen wäre.“

Damit ändert sich für auch Freifunk erstmal nichts. Das Ziel durch die Novellierung des TMG endlich die Deaktivierung der zentralisierten Dienste in der Freifunk-Infrastruktur (u.a. Gateway-VPNs) empfehlen zu können und Rechtssicherheit für den Betrieb offener, dezentraler Netze zu schaffen, muss damit vorerst als gescheitert betrachtet werden. Zwar hat der Bundestag mit der heutigen Änderung des Telemediengesetzes klargestellt, dass WLAN-Betreiber unter das sogenannte Providerprivileg fallen, die eigentliche Abschaffung der Störerhaftung hat es aber leider nicht in den Gesetzestext geschafft. Auch wenn die netzpolitischen Sprecher der Regierungskoalition sich bemüht haben und das Ergebnis bedeutend besser ist als der katastrophale und völlig absurde Entwurf aus dem August 2014, bleibt es bei einem Kompromiss, ohne konkrete Lösung und ohne die klare Abschaffung der Störerhaftung. Die Hoffnung liegt jetzt auf den Gerichten und einer progressiven Interpretation der Gesetzesänderung. Ich hätte mir mehr gewünscht…


 

2 Antworten zu “Bundestag zur WLAN-Störerhaftung: Ein Kompromiss, keine Lösung”

  1. Gehlert sagt:

    Stoerhaftung ersatzlos streichen

    • Josefine Segmüller sagt:

      Es gibt eine Firma, welche die Störerhaftung ausschließt. Deshalb ist meines Erachtens eine weitere Spezifizierung dieses Gesetzes überflüssig.