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Hilfe bei Abmahnungen: Selbstverteidigungshilfe gegen unberechtigte Abmahnungen

23. August 2016 von Andreas Bräu

Der Förderverein freie Netzwerke (Freifunk) und der Chaos Computer Club (CCC) stellen den Abmahnbeantworter vor. Jeder, der beim Teilen seines Internetanschlusses Ziel einer unberechtigten Abmahnung geworden ist, kann sich damit auf einfachem Weg zur Wehr setzen.
Wir bieten mit dem Abmahnbeantworter eine Website [1] an, die dabei hilft, dem unberechtigten Abmahnwesen einen Strich durch die profitable Rechnung zu machen. Gerade Freifunker, Betreiber von Flüchtlingsunterkünften und Freiwillige aus der Tor-Community sind nicht selten Leidtragende von unberechtigten Abmahnungen, die das Anbieten von Infrastruktur für freie und offene Netze zunehmend erschweren. Dagegen wollen und sollten wir uns wehren.

Manche Abmahnanwälte arbeiten mit generischen, automatisch formulierten und massenweise verschickten, oft aber unberechtigten Schreiben. Wir wollen mit dem Abmahnbeantworter ebenso halbautomatisch dagegen ankämpfen und den Weg für möglichst viele Betroffene ebnen, sich später auch gerichtlich gegen nicht rechtzeitig zurückgezogene Forderungen zu wehren.

Viele unberechtigt Abgemahnte zahlen die Forderungen widerspruchslos – oft aus Angst oder um weitere Kosten einer korrekten juristischen Beratung und Unsicherheiten im angedrohten Prozess zu vermeiden. Ihre Angst wird geschürt durch die häufig unrealistisch knappen Fristen der Abmahner.

„Dass einige Kanzleien in Deutschland mit automatisierten Abmahnverfahren versuchen, ihren Reibach zu machen, hat sich zu einem ernsten Hindernis für freie Kommunikation entwickelt. Mit dem Abmahnbeantworter wollen wir diesen Sumpf nun trockenlegen – juristisch sauber und für die betroffenen Aktivisten bequem“, sagte CCC-Sprecher Linus Neumann zur Zielsetzung der Aktion von CCC und Freifunk.

Der Abmahnbeantworter von Freifunk und CCC wurde mit Juristen entwickelt, die jahrelange Erfahrungen in der Verteidigung von Aktivisten aus der Freifunk- und Tor-Community gesammelt haben. Sie kennen die teilweise grotesk zusammengewürfelten Textbausteine fast auswendig, mit denen ihre Mandanten zu Panikreaktionen getrieben werden sollen. Der Abmahnbeantworter kombiniert diese nun paßgenau mittels eines kleinen, datensparsam im Browser ausgeführten Skripts. So können wir in alter CCC-Manier keine Daten sammeln, weil sie gar nicht erst anfallen.

„Es ist aufwendig genug, die Technik freier Netze am Laufen zu halten und weiterzuentwickeln“, so CCC-Sprecher Linus Neumann weiter. „Wer seine Freizeit dafür opfert, soll sich nicht auch noch manuell um gierige Abmahnanwälte kümmern müssen. Das kann ein kleines Script viel besser.“

Der Abmahnbeantworter ist aus juristischer Sicht ein erster Schritt zu einer erfolgreichen sogenannten negativen Feststellungsklage: Er bringt den Abmahner unter Zugzwang, seine Abmahnung zurückzunehmen. Und er schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um später erfolgreich eine negative Feststellungsklage zu erheben, falls die Abmahnung nicht fristgerecht zurückgenommen wird.

Bei den Gerichten könnte sich auf diese Weise langsam die Lebensrealität der Internetteilnehmer durchsetzen, dass nämlich Anschlussinhaber als Empfänger der Abmahnung oft eben nicht der einzige Nutzer des Anschlusses ist.

Wenn sich auch nur ein Prozent der unberechtigt Abgemahnten auf diese Art wehren, besteht endlich wieder ein ernsthaftes Risiko für den Abmahner, wenn er nicht sorgfältig arbeitet. Das Externalisieren der Kosten auf Unschuldige, um ein Geschäftsmodell so profitabel wie möglich zu gestalten, sollte endlich unterbunden werden.

Was wir fordern

Nachdem selbst die Bundesregierung in diesem Jahr die kontraproduktive Wirkung der Störerhaftung auf den offenen Netzzugang erkannt hat, fordern wir nun, dass auch die Abmahnindustrie endlich zurückgedrängt wird.

Wir fordern vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz:

1. Generische Abmahnschreiben mit ebenso generischen Vordrucken zur Abwehr versehen.

Der Abmahnbeantworter basiert auf einem einfachen, für Laien leicht auszufüllenden Formular. Abmahner sollten verpflichtet werden, einen ebenso simplen Vordruck zur Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen beizulegen. Bei gerichtlichen Mahnverfahren ist dies zum Beispiel längst der Fall.

2. Kostentransparenz herstellen.

Eine Abmahnung muss nicht zwingend eine Kostennote beinhalten – dennoch ist diese bei vielen Abmahnkanzleien längst zum Geschäftsmodell geworden. Über die wirklichen Kosten massenhaft versendeter Abmahnpost sollten diese informieren und damit verpflichtet werden, Kostentransparenz herzustellen.

3. „Beweise“ widerlegbar präsentieren.

Abmahnungen werden oft in Verbindung mit einer Reihe von Tatsachenbehauptungen begründet, die Laien kaum verstehen oder nachvollziehen können. Wir fordern, dass sie für Durchschnittsbürger leicht verständlich und in falsifizierbarer Form präsentiert werden.

Mit dem Abmahnbeantworter ist ein erster Schritt gegen das Geschäftsmodell der Massenabmahnungen getan: Der Abwehraufwand für zu Unrecht Abgemahnte sinkt, während der Aufwand für die automatisiert abmahnenden Kanzleien steigt – mit jedem Widerspruch, den sie erhalten. Ein Geschäftsmodell, das von unberechtigten Forderungen lebt, die von eingeschüchterten Unschuldigen aus Sorge unwidersprochen beglichen werden, sollte ein Ende finden.

Links:

Dieser Beitrag erschien zuerst auf den Seiten des CCC.

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3 Antworten zu “Hilfe bei Abmahnungen: Selbstverteidigungshilfe gegen unberechtigte Abmahnungen”

  1. […] unberechtigten Abmahnung geworden ist, kann sich damit auf einfachem Weg zur Wehr setzen. (Quelle: Freifunk statt Angst) Vor der Nutzung sollte aber die FAQ des Abmahnbeantworters gelesen werden. Ist man sich nicht […]

  2. hausmeister99 sagt:

    Hi,

    das alles ist ja schön und gut… hab das gerade mal eben zum Spaß durchgespielt, jedoch scheitere ich mit dem Erstellen des ‚Formschreibens‘ schon dann, wenn ich zum Zeitpunkt der möglichen Rechteverletzung NICHT nachweislich, wie auch immer, Ortsabwesend war…
    Dann scheint es ja wohl keine Rolle mehr zu spielen, ob ich mein WLAN mit Mitbewohnern, Nachbarn etc. teile und scheine dann wohl in der vollen Haftung zu stehen… schade eigentlich…

    LG