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Störerhaftung – Der Fall Gerlich ./. WVG Medien GmbH geht weiter

02. Februar 2017 von Monic Meisel

Kammergericht Berlin by Ansgar Koreng / CC BY-SA 3.0 (DE)

Es handelt sich um einen klassichen Abmahnfall: Eines Tages flattert ein Brief vom Anwalt ins Haus. Ralf Gerlich wird das Herunterladen und somit auch Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Films vorgeworfen. Er soll dafür bezahlen sowie eine Unterlassung unterzeichnen. Nun ist es aber so, dass der hier Abgemahnte zum fraglichen Zeitpunkt einen freien Zugang zum Internet öffentlich zur Verfügung stellte und den Film nicht herunter geladen hat.

Statt eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und sein Netz zuzumachen, sowie einen sogenannten Lizenschaden auszugleichen, entschloss sich Ralf mit Unterstützung der Freifunkerinnen und ihrer Anwältin zur Vorwärtsverteidigung und reichte Mitte 2014 eine negative Feststellungklage ein. Ziel war es gerichtlich feststellen zu lassen, ob Abmahnungen gegen Freifunker rechtswidrig sind. Den ganzen Schriftverkehr findet ihr hier.

Dank der überwältigenden Unterstützung der Spendenkampagne „Operation Störerhaftung“ konnten wir die Zuwendungen nutzen, um diese negative Feststellungsklagen gegen die WVG Medien GmbH und die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH auf den Weg zu bringen. Zu letzterem hatten wir bereits ein Update gegeben.

Nachdem die Richter die Belege für die IP-Adressermittlung für unzureichend hielten, bekam der Kläger Ralf Gerlich im Juni 2015 vor dem LG Berlin recht. Doch zum eigentlichen Thema – der Frage inwiefern die Störerhaftung hier gilt – kam es in dieser Verhandlung gar nicht erst.

Während wir uns bereits am Ende der Geschichte wähnten und einen weiteren Etappensieg zur Unzulässigkeit der Störerhaftung feierten, entschloss sich der Rechteinhaber jedoch in Berufung zu gehen.

Inhalt dieses weiteren Verfahrens werden voraussichtlich folgende Punkte sein:
1. Beweiskraft von IP-Adressen – Es wurden durch die Klägerseite unter anderem Gegengutachten zur betreffenden Software erstellt. Analyse von Gutachten – Vogt; Gegengutachten GuardaLey – Engling
2. Providerhaftung
3. McFadden-Urteil des EuGH – Dazu hier ein Fachartikel EuGH Entscheidung zur Haftung beim Betrieb eines WLANs
4. Störerhaftung
5. Informations- und Kontrollpflichten
6. Splashpage – Vorschaltseiten dienten auf Freifunkknoten zeitweise der Aufklärung und Aufruf zu Fair Use. Mittlerweile sind sie nicht mehr üblich, da dieses Einklinken in den Datenverkehr als benutzerunfreundlich angesehen wird.
7. Zapp Script – Zur damaligen Zeit lief ein Script in einigen Freifunk-Setups, das Teilnehmer, die tausende Verbindungen in einer Session gleichzeitig öffneten und damit viel Bandbreite für sich in Anspruch nahmen, die Verbindung in dieser Session trennte.

Der Fall geht also weiter und die nächste öffentliche Verhandlung findet am Mittwoch, dem 08.02.2017 um 11 Uhr hier statt:

Raum 147
Kammergericht Berlin
Elßholzstraße 30-33
10781 Berlin

Kommt gerne vorbei und schaut es Euch an.


 

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