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Fast 2 Jahre später: Union gibt Widerstand gegen Abschaffung der WLAN-Störerhaftung (anscheinend) auf

06. Mai 2016 von Christian Heise

Im Laufe der Woche wurde bekannt, dass die Bundeskanzlerin Angela Merkel das Streitthema WLAN-Gesetz vom Tisch haben will. Klingt erstmal erfreulich, oder? Hier der Crosspost vom Blog des Digitale Gesellschaft e.V. mit dem wir gemeinsam seit über 2 Jahren an der Abschaffung der WLAN-Störerhaftung arbeiten:

„Die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung ist lange überfällig. Wir begrüßen daher die Entscheidung der Union, den Widerstand gegen die Öffnung der Netze aufzugeben. Schade ist, dass es dazu erst eines Machtworts der Kanzlerin und einer Belehrung durch den Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof bedurfte. Schon seit 2014 liegt dem Bundestag ein Oppositionsentwurf zur bedingungslosen Abschaffung der Störerhaftung vor. Dieser muss nun schnellstens verabschiedet werden, damit Deutschland endlich Anschluss an den international längst üblichen Standard bei offenen Netzzugängen findet.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Wie Bild.de gestern berichtete, will die Unionsfraktion im Bundestag offenbar ihren Widerstand gegen die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung aufgeben. Kanzlerin Merkel soll ein Machtwort gesprochen haben, um das Thema noch in diesem Monat vom Tisch zu bekommen. Bislang bestand insbesondere die CDU/CSU-Fraktion auf Passwortsicherung und Vorschaltseite als gesetzliche Bedingungen für die Befreiung eines WLAN-Betreibers von der Störerhaftung. Nachdem der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) solche Einschränkungen als unvereinbar mit dem EU-Recht bewertet hatte, distanzierten sich Mitte April bereits Innen-, Wirtschafts- und Justizministerium von dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Zweimal wurde in den vergangenen Jahren schon versucht, die WLAN-Störerhaftung durch eine Änderung des Telemediengesetzes abzuschaffen, bislang ohne Erfolg. Die dazu 2012 von der Linken und 2014 gemeinsam von Linken und Grünen in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwürfe beruhten jeweils auf einer Vorlage des Digitale Gesellschaft e.V. aus dem Jahr 2012. WLAN-Betreiber, die ihren Zugang für die Allgemeinheit öffnen, werden danach bedingungslos von der Haftung für Rechtsverstöße durch Nutzerinnen und Nutzer freigestellt. Damit entspricht der Entwurf den Vorgaben, welche der Generalanwalt beim EuGH Mitte März in seinem Schlussantrag gemacht hatte. Während der 2012 eingebrachte Entwurf an den Stimmen von Union und FDP scheiterte, wurde der Entwurf von 2014 bisher nur in den Ausschüssen abgelehnt. Im Plenum hingegen wurde er noch nicht abschließend beraten. Um die WLAN-Störerhaftung nun schnellstmöglich abzuschaffen, braucht der Bundestag lediglich den vorliegenden Oppositionsentwurf zu verabschieden. Nicht zuletzt angesichts des Machtworts der Kanzlerin stünde es den Regierungsfraktionen gut zu Gesicht, hier einmal über ihren parteipolitischen Schatten zu springen.

Outtake: Digitalpolitik in Deutschland kann so traurig & peinlich sein.

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