Der Anschlussinhaber eines großen Berliner Freifunk-Knotens wurde mit Schreiben vom 3.11.21 wegen vorgeblicher Verletzung der Urheberrechte an dem Spiels Tropico 6 abgemahnt.
Vor deutschen Gerichten ist mittlerweile die Verteidigung von AnschlussinhaberInnen gegen den Vorwurf, mittels Filesharing eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben solange aussichtslos, bis die AnschlussinhaberIn die TäterIn ermittelt und deren Namen und ladungsfähige Adresse den RechteverwerterInnen mitteilt.
Nun aber haben wir Sommer 2021 und FreifunkerInnen finden sich noch immer in Gerichtsverfahren wegen Filesharing und sollen die Verantwortung für das Handeln Dritter übernehmen.
… strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen einer Urheberrechtsverletzung. Ein Berliner Freifunker richtete in seinem Hausprojekt einen Freifunkt-Knoten ein, damit alle Bewohner Zugang zum Internet haben. Die Warner Bros. Entertainment GmbH warf deswegen ihm vor, er habe am 3. Oktober 2016 für zwanzig Sekunden das Filmwerk „Conjuring2“ zum Herunterladen angeboten. Gegen diesen Vorwurf wehrte sich der Anschlussinhaber. Am…
… und ihre angebliche Verantwortlichkeit in einem Urheberrechtsfall. Wie inzwischen viele tausende Freiwillige hat ein Kölner in seinem Haus einen Freifunk-Knoten eingerichtet. Anschlussinhaberin und damit Vertragspartnerin des Providers ist seine Mutter, die jedoch selber den Internetzugang – schon in Ermangelung eines eigenen Computers – nicht benutzt. Darüber hinaus ist ihr die Nutzung eines Rechners, geschweige…
Nein, der Internetanschluss ist keine Gefahrenquelle! Gute zwei Jahre war die Verfassungsbeschwerde des Freifunkers V. beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Leider bleiben nun wichtige grundrechtliche Fragen zu offenen WLAN-Hotspots unbeantwortet, denn es wurde zwar ein internes Gutachten zu diesem Fall vom Bundesverfassungsgericht erstellt, jedoch die Nichtannahme-Entscheidung ohne Begründung mitgeteilt. Den grundrechtlich noch immer offenen Fragen liegt folgender…