Wie angekündigt haben wir uns die Zeit genommen und mit vielen über den Referentenentwurf Änderung des Telemediengesetzes gesprochen. Hier die Stellungnahme die wir gestern beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingereicht haben: Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihr Schreiben und die Zusendung des Referentenentwurfs. Der Förderverein freie Netzwerke e.V. ist einer der
Der Förderverein ist mit anderen Verbänden und Organisationen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingeladen worden, Stellung zum Entwurf für die 3. Änderung des Telemediengesetzes (3. TMGÄndG) bis zum 9. März abzugeben (Beteiligung der Länder und Verbände nach § 47 Absatz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien – GGO). Der Vorschlag ist aktuell noch nicht
Es handelt sich um einen klassichen Abmahnfall: Eines Tages flattert ein Brief vom Anwalt ins Haus. Ralf Gerlich wird das Herunterladen und somit auch Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Films vorgeworfen. Er soll dafür bezahlen sowie eine Unterlassung unterzeichnen. Nun ist es aber so, dass der hier Abgemahnte zum fraglichen Zeitpunkt einen freien Zugang zum Internet
Der Förderverein freie Netzwerke (Freifunk) und der Chaos Computer Club (CCC) stellen den Abmahnbeantworter vor. Jeder, der beim Teilen seines Internetanschlusses Ziel einer unberechtigten Abmahnung geworden ist, kann sich damit auf einfachem Weg zur Wehr setzen. Wir bieten mit dem Abmahnbeantworter eine Website [1] an, die dabei hilft, dem unberechtigten Abmahnwesen einen Strich durch die
„Von einer Abschaffung der Störerhaftung kann nur dann die Rede sein, wenn WLAN-Betreiber nicht mehr damit rechnen müssen, für Rechtsverstöße Dritter kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Um diese dringend nötige Rechtssicherheit zu erreichen, müssen die Betreiber ausdrücklich auch von der Haftung auf Unterlassung befreit werden. Nur unter dieser Voraussetzung entfällt das Abmahnrisiko, welches bis heute das
Wie im vorherigen Beitrag geschrieben, gibt es bisher keinen Grund zur Euphorie. Die WLAN-Störerhaftung ist noch nicht vom Tisch. Erstens liegt noch immer kein finaler Entwurf vor, obwohl der Bundestag schon kommende Woche darüber abstimmen will. Zweitens vermuten wir, dass es diese überarbeiteten Entwurf zwar gibt, die Union diesen aber blockiert, weil sie Unterlassungsansprüche und
Toll, oder? Naja, nach den vielen Lippenbekenntnissen in den letzten Jahren die WLAN-Störerhaftung endlich abzuschaffen, sind wir mit verfrühter Euphorie doch sehr vorsichtig geworden und wollen jetzt erstmal den finalen Gesetzestext abwarten und prüfen. Erst dann wird ersichtlich, ob die WLAN-Störerhaftung wirklich im Sinne aller Nutzerinnen und Nutzer abgeschafft wird oder (wieder) nicht. Unklar ist
Im Laufe der Woche wurde bekannt, dass die Bundeskanzlerin Angela Merkel das Streitthema WLAN-Gesetz vom Tisch haben will. Klingt erstmal erfreulich, oder? Hier der Crosspost vom Blog des Digitale Gesellschaft e.V. mit dem wir gemeinsam seit über 2 Jahren an der Abschaffung der WLAN-Störerhaftung arbeiten: „Die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung ist lange überfällig. Wir begrüßen daher
Seit 1,5 Jahren arbeiten SPD und CDU nun an einer Neuregelung der WLAN-Störerhaftung, die in ihrer aktuellen Form die Verbreitung von offenen und freien WLANs in Deutschland bisher massiv einschränkt. Nach dieser Gesetzeslage haftet ein Anschlussinhabers eines Internetzugangs, wenn andere über dessen Anschluss Rechtsverletzungen begehen (WLAN-Störerhaftung). In den kommenden Tagen finden die finalen Gespräche der
Kurz vor Ende des Jahres und kurz nach der ersten Beratung im Bundestag am 4.12.2015 wurde der Entwurf zur Novellierung der WLAN-Störerhaftung (und der Host-Providerhaftung) im Telemediengesetz in die Ausschüsse überwiesen. Heute findet die erste öffentliche Anhörung zum Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie statt. Eine bunte Liste von Gästen