Es gibt Neuigkeiten zu den negativen Feststellungsklage gegen die Störerhaftung:
Im ersten Fall nahm die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, die von Waldorf Frommer vertreten werden, alle Ansprüche gegen den Kläger Bianco Veigel recht schnell außergerichtlich zurück. Am 14.08.2014 wurde dies dann auch vor Gericht erklärt: „von der Geltungmachung sämtlicher Ansprüche aus dem Schreiben vom 06.06.2014 abzusehen. Ebenso teilen wir mit, die bis dato getätigten Schreiben als gegenstandslos zu betrachten“
Dieser Linie scheint die Kanzlei auch weiter zu folgen. Zwischenzeitlich hat Waldorf Frommer die Ansprüche gegen vier weitere Freifunker in Berlin, Potsdam und Weimar außergerichtlich zurückgenommen. In allen Fällen wurde erklärt, dass der WLAN-Zugang öffentlich im Rahmen von Freifunk zur Verfügung gestellt werde.
In einem Fall gab es die Aufforderung nachzuweisen, dass der Anschlussinhaber Freifunker sei. In der Antwort wurde betont, dass der Abgemahnte keine Downloads der beanstandeten Dateien vorgenommen habe und Dritte das Netz mitzunutzen. Darüber hinaus wurde auf einen Wikieintrag verwiesen, wo der Betreffende mit Vornamen als Betreuer eines öffentlichen Standortes aufgeführt ist.
Allerdings muss an dieser Stelle KEIN Beweis erbracht werden. Ein Foto des WLAN-Routers mit Freifunk Logo kann aber hilfreich sein …
Im noch nicht ganz abgeschlossenen Verfahren ist noch die Entscheidung zu den Verfahrenskosten anhängig.
Im Gegensatz dazu lässt sich die Kanzlei Sasse & Partner im Fall von Ralf Gerlich für die WVG Medien GmbH auf den Rechtsstreit vor Gericht ein. Die mündliche Verhandlung findet am 25.11.2014 um 9:45 Uhr im Amtsgericht Charlottenburg, Amtgerichtsplatz 1, 14057 Berlin im Raum 118, 1. Etage statt und ist öffentlich.