Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute mit seinem Urteil zu öffentlichen Netzwerken unterstrichen, dass man für Urheberrechtsverletzungen nicht haftet, die von Gästen im Netzwerk begangen werden. In seiner Entscheidung verweist der Gerichtshof auf die nationalen Gesetzgeber. Sie sollen nun regeln, ob man sein Netzwerk zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen verschlüsseln muss. Der Förderverein freie Netzwerke (Freifunk)
In der heutigen Sitzung des Europäischen Gerichtshofs hat sich der Generalanwalt klar gegen die WLAN-Störerhaftung und gegen den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes ausgesprochen und die Abschaffung der Störerhaftung für WLANs ohne alle Hürden wie Vorschaltseite oder Passwort gefordert. Die Bundesregierung muss jetzt endlich handeln und wie von uns und anderen gefordert die