Heute gab es in dem Arbeitskreis Urheberrecht der SPD (leider eine nicht-öffentliche Sitzung) einen Austausch von Initiativen/Verbänden mit Mitgliedern des Bundestags und des federführenden Bundeswirtschaftsministerium zum Thema Überarbeitung des Telemediengesetztes §8. Folgende Notizen habe ich dazu vorgetragen: Vielen Dank für die Einladung. Seit August 2014 haben wir, Trägerverein des dezentralen Projekts freifunk.net mit aktuell über 23.500
„Mit der geplanten Neuregelung der WLAN-Störerhaftung droht offenen Hotspots in Deutschland das Aus. Trotz massiver Kritik von Vereinen und Verbänden aus allen Teilen der Gesellschaft hält die Bundesregierung jedoch weiter an dem Vorhaben fest. Der Bundestag muss diese Fehlentwicklung stoppen und die WLAN-Störerhaftung bedingungslos abschaffen.“, fordert Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft. „Sowohl die
Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Universität Münster hat gestern ebenfalls eine Stellungnahme an die Europäische Kommission geschickt. Der von vielen Seiten stark kritisierte Entwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der WLAN-Störerhaftung wird im Moment (voraussichtlich bis 16.9) von der Europäische Kommission auf EU-Verträglichkeit geprüft. Zitat: Dabei muss jedoch
Das LG Berlin hat am 30.6.2015 ein Urteil in einem Verfahren gesprochen, in dem es um die Haftung eines Freifunkers für seinen WLAN-Knoten ging (LG Berlin, Urt. v. 30.6.2015 – 15 0 558/14 – Volltext). Grundlage des Rechtsstreits war die negative Feststellungsklage eines Freifunkers, der zuvor wegen des angeblichen Angebots des Downloads eines Films abgemahnt
Auf Grund der WLAN-Störerhaftung kommt es immer wieder zu Abmahnungen von Privatpersonen, die ihren Internetzugang über WLAN anderen zur Verfügung stellen. Mit einem exemplarischen Fall wird nun versucht für Freifunker und Freifunkerinnen auch ohne VPN Rechtssicherheit zu schaffen. Was ist bisher passiert? Die WVG Medien GmbH, vertreten durch die Kanzlei Sasse & Partner, mahnt im
Überraschend viele Verbände, Länder und Organisationen haben sich sehr kritisch zur Neuregelung des Telemedienänderungsgesetz geäußert. Update 21.4.2015: Das BMWi hat eine Liste von 29 Stellungnahmen veröffentlicht. Darin sind alle eingegangenen Stellungnahmen zum Referentenentwurf enthalten, die der Veröffentlichung nicht widersprochen haben. Ihr könnt uns hier helfen, den Inhalt der Stellungnahmen zusammenzufassen: https://pad.freifunk.net/p/stellungnahmen-stoerehaftung Hier eine Auflistung der uns bis
Erstmal: Vielen Dank für den tollen Support bisher! An weit über 200 Abgeordnete wurde von euch die Kritik zur Neuregelung des Telemediengesetzes verschickt und auch die Pressearbeit hat ebenfalls wunderbar funktioniert. Danke auch an alle Communities, die die Aktion unterstützt haben und an dieser Stelle auch ein Dank an die Arbeit des Digitale Gesellschaft e.V.…
Der finale Entwurf für die Neuregelung des Telemediengesetzes (TMG-E) aus dem SPD-geführten Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wurde soeben veröffentlicht. Er ist laut SPD als Kompromiss mit dem CDU-geführten Bundesministerium des Innern zu verstehen, weicht aber kaum von dem uns seit ein paar Wochen vorliegenden Referentenentwurf ab, den wir und andere Verbände bereits seit August
Die Stellungnahme hat zu vielen Berichten in der Presse geführt und wir konnten bereits in einigen Gesprächen mit Abgeordneten dafür werben, dass der Entwurf (mittlerweile liegt der finale Entwurf vor) so nicht durchkommen darf. Damit es aber letztendlich wirklich nicht zur Verabschiedung dieses Entwurfs kommt und die gewünschte Verbreitung von öffentlich zugänglichem WLAN doch auch
Der finale Entwurf wurde veröffentlicht, bitte lesen Sie hier weiter. Mitte Februar wurde über einen nicht-abgestimmten Referentenentwurf zur Neuregelung der Störerhaftung berichtet (u.a. Spiegel Online), der daraufhin am 24.2.2015 mit Stand vom 17.2.2015 drüben bei netzpolitik.org als PDF und nun auch aktuell vom BMWI (11.3.2015) veröffentlicht wurde. Als Reaktion auf diesen Entwurf, veröffentlicht der Förderverein