Heute gab es in dem Arbeitskreis Urheberrecht der SPD (leider eine nicht-öffentliche Sitzung) einen Austausch von Initiativen/Verbänden mit Mitgliedern des Bundestags und des federführenden Bundeswirtschaftsministerium zum Thema Überarbeitung des Telemediengesetztes §8. Folgende Notizen habe ich dazu vorgetragen:
Vielen Dank für die Einladung. Seit August 2014 haben wir, Trägerverein des dezentralen Projekts freifunk.net mit aktuell über 23.500 privaten WLAN-Zugangspunkten in über 220 Orten und in über 200 Flüchtlingseinrichtungen in Deutschland, in unterschiedlichen Stellungnahmen [1] immer wieder versucht auf die Entwicklung des TMG-Entwurfs einzuwirken. Während sich die Europäische Kommission und der Bundesrat sowie ein Großteil der 30 Stellungnahmen ans BMWi zum Gesetzentwurf unserer Argumentation vollends anschließen, wurde diese Argumentation bisher von der Bundesregierung bzw. vom federführenden BMWi nicht ansatzweise erhört. Umso mehr freue ich mich heute ihnen dazu weitere Auskünfte aus der Praxis zu geben:
- Der aktuelle TMG-Entwurf insbesondere Paragraph 8 hilft den Urhebern in keinster Weise:
- Die genannten Maßnahmen/Pflichten nicht ansatzweise als Handhabe gegenüber Urheberrechtsverletzungen in offenen WLANs geeignet, denn…
- … es liegen ja keine Daten vor, die verwendet werden könnten um die Urheberrechtsverletzung zu verfolgen
- … selbst bei einer Registrierung ist es weder technisch noch rechtlich möglich die Urheberrechtsverletzung auf einen Teilnehmer_in zu beziehen
- … selbst durch die (unsägliche und anlasslose) VDS wird es nicht möglich sein, da diese Daten eben nicht erhoben werden können und dürfen und die VDS bei Urheberrechtsverletzungen nicht gilt
- sollte es sich also um ein „Placebo“, eine Abschreckungsmaßnahme oder um einen Beitrag zur „Cyber Security“/Kontrolle (BMI) handeln, darf dieses nicht (wie bisher absehbar) negative Auswirkungen auf die Verbreitung von WLAN Zugängen haben
- Die genannten Maßnahmen/Pflichten nicht ansatzweise als Handhabe gegenüber Urheberrechtsverletzungen in offenen WLANs geeignet, denn…
- Die aktuelle Situation bzw. das aktuelle TMG ist durch die bisherigen gerichtlichen Urteile als rechtssicherer und besser einzuschätzen als die, die wir hätten, wenn das TMG so kommt wie im Entwurf vorgesehen. Der Entwurf schafft also das Gegenteil von dem eigentlichen Ziel (Digitale Agenda und Koalitionsvertrag) Rechtssicherheit zu schaffen.
- Das Gesetz würde auch dazu führen, dass Anbieter wie die Deutsche Telekom oder Lancom mehr ihrer teuren Lösungen verkaufen können.
- Darüber hinaus ist das Gesetz (wie von uns seit August 2014 immer wieder dargestellt) nicht mit EU-Recht (E-Commerce Richtlinie) und der Digital Single Market Verordnung vereinbar.
- Schon der aktuelle Entwurf stellt uns vor Herausforderungen u.a. bei der Vernetzung von Flüchtlingsheimen (Ablehnung mit Verweisen von Betreibern auf die zukünftig unklare Rechtslage) und in der täglichen Arbeit (Beispiel Gütersloh, wo die Stadt für zigtausend Euro ein zweifelhaftes Gutachten erstellt hat um die unklare Rechtslage bzgl. des TMG-Entwurfs zu evaluieren – siehe dazu auch http://www.offenenetze.de/tag/guetersloh/)
Man kann also festhalten, dass der TMG-Entwurf in seiner aktuellen Form der Gesamtgesellschaft eher schadet (bzgl. WLAN-Verbreitung) und bei auch bei der Verfolgung von Urheberverletzungen nicht hilft. Er hilft nur den Anwaltskanzleien, die Geld daran verdienen die neue Rechtlage an Gerichten zu klären oder weiter wild abzumahnen <- das kann nicht im Interesse des Gesetzgebers sein.
Zusammenfassung: Das Gesetz in seiner aktuellen Entwurfsform hat also keinen Einfluss auf die Verfolgung und Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen, sogar einen negativen Einfluss auf die Möglichkeiten der Strafverfolgung, keinen Einfluss auf die IT-Sicherheit bei einem maximal positiven Einfluss auf das Geschäft von Anwälten und maximaler Rechtsunsicherheit. In allen weiteren Punkten schließen wir uns der Stellungnahme von Herrn Buermeyer an und möchten daher weiterhin dafür werben, die Störerhaftung bei Funknetzwerken endlich abzuschaffen!
[1] Siehe u.a.: http://freifunkstattangst.de/2014/08/13/stellungnahme-zum-geplanten-gesetz-zur-neuregelung-der-stoererhaftung/ & http://freifunkstattangst.de/2015/07/06/ngos-appellieren-an-eu-kommission-wlan-stoererhaftung-verhindern & http://freifunkstattangst.de/2015/09/24/freifunker-und-digitale-gesellschaft-starten-kampagne-zur-wlan-stoererhaftung/ & http://freifunkstattangst.de/2015/03/05/tmg-gesetzesentwurf-wuerde-zu-mehr-rechtsunsicherheit-und-negativen-effekt-auf-die-verbreitung-von-funknetzwerken-fuehren/ & http://freifunkstattangst.de/2015/01/22/erneute-stellungnahme-zur-stoererhaftung-an-bmwi-bmi-bmj-und-bmvi/
Ist das wirklich uneindeutig? #Störerhaftung pic.twitter.com/QWwZAk2bgJ
— Christian Heise (@christianheise) 12. November 2015