Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute mit seinem Urteil zu öffentlichen Netzwerken unterstrichen, dass man für Urheberrechtsverletzungen nicht haftet, die von Gästen im Netzwerk begangen werden. In seiner Entscheidung verweist der Gerichtshof auf die nationalen Gesetzgeber. Sie sollen nun regeln, ob man sein Netzwerk zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen verschlüsseln muss. Der Förderverein freie Netzwerke (Freifunk)
Im Laufe der Woche wurde bekannt, dass die Bundeskanzlerin Angela Merkel das Streitthema WLAN-Gesetz vom Tisch haben will. Klingt erstmal erfreulich, oder? Hier der Crosspost vom Blog des Digitale Gesellschaft e.V. mit dem wir gemeinsam seit über 2 Jahren an der Abschaffung der WLAN-Störerhaftung arbeiten: „Die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung ist lange überfällig. Wir begrüßen daher
In der heutigen Sitzung des Europäischen Gerichtshofs hat sich der Generalanwalt klar gegen die WLAN-Störerhaftung und gegen den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telemediengesetzes ausgesprochen und die Abschaffung der Störerhaftung für WLANs ohne alle Hürden wie Vorschaltseite oder Passwort gefordert. Die Bundesregierung muss jetzt endlich handeln und wie von uns und anderen gefordert die
Der gemeinnützige Förderverein freie Netzwerke e.V., Freifunk Gründungsverein und einer der Trägervereine des dezentralen Projekts freifunk.net mit aktuell über 25.500 privaten WLAN-Internet-Zugangspunkten in über 225 Orten in Deutschland, kritisiert den heute in den Bundestag (Tagesordnungspunkt 21, kürzlich auf als Rede zu Protokoll geändert) eingebrachten Gesetzesentwurf zur Neuregelung der WLAN-Störerhaftung scharf und fordert die Parlamentarierinnen und
Heute gab es in dem Arbeitskreis Urheberrecht der SPD (leider eine nicht-öffentliche Sitzung) einen Austausch von Initiativen/Verbänden mit Mitgliedern des Bundestags und des federführenden Bundeswirtschaftsministerium zum Thema Überarbeitung des Telemediengesetztes §8. Folgende Notizen habe ich dazu vorgetragen: Vielen Dank für die Einladung. Seit August 2014 haben wir, Trägerverein des dezentralen Projekts freifunk.net mit aktuell über 23.500
Prof. Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) an der Universität Münster hat gestern ebenfalls eine Stellungnahme an die Europäische Kommission geschickt. Der von vielen Seiten stark kritisierte Entwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der WLAN-Störerhaftung wird im Moment (voraussichtlich bis 16.9) von der Europäische Kommission auf EU-Verträglichkeit geprüft. Zitat: Dabei muss jedoch
Das LG Berlin hat am 30.6.2015 ein Urteil in einem Verfahren gesprochen, in dem es um die Haftung eines Freifunkers für seinen WLAN-Knoten ging (LG Berlin, Urt. v. 30.6.2015 – 15 0 558/14 – Volltext). Grundlage des Rechtsstreits war die negative Feststellungsklage eines Freifunkers, der zuvor wegen des angeblichen Angebots des Downloads eines Films abgemahnt