Mit ‘Vorratsdatenspeicherung’ getaggte Artikel

Freifunk und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (VDS): Keine Speicherpflicht für WLANs

Sonntag, 18. Oktober 2015
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CC BY-NC-SA 3.0 von netzpolitik.org

Unter dem Titel „Die geplante Vorratsdatenspeicherung und WLAN-Hotspots – (Kein) Untergang für WLANs?“ hatte ich schon einmal zum Anwendungsbereich des neuen Vorratsdatenspeicherungsgesetzes geschrieben und war damals zum Schluss gekommen, dass (der Großteil der) Betreiber von WLANs wohl nicht nach § 113a TKG speichern müsste.

Nun hat der Bundestag heute in namentlicher Abstimmung den „Entwurf eines Gesetzes zur Einfuührung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ (mit geringen Änderungen) verabschiedet.

Meine damals geäußerte Auffassung ist nun durch den Bundestag bestätigt worden. In der Gesetzesbegründung wird nämlich auf S. 37 ausdrücklich auf die Mitteilung Nr. 149/15 der Bundesnetzagentur Bezug genommen (zu deren Auswirkungen Sassenberg/Mantz, MMR 2015, 428). Darin heißt es (Hervorhebungen hier):

„Zu § 113a TKG-E

Die Vorschrift beschreibt den Kreis der zur Speicherung Verpflichteten. Nach Absatz 1 Satz 1 richten sich die Speicherpflichten an diejenigen, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste im Sinne von § 3 Nr. 6 a) TKG erbringen, also nicht an diejenigen, die lediglich daran mitwirken. Erbringer zeichnen sich dadurch aus, dass den Kunden regelmäßig ein eigener, in der Regel auf unbestimmte Dauer angelegter, Telekommunikationsanschluss zur selbständigen Verwendung überlassen wird. Nicht verpflichtet sind demnach Anbieter, die ihren Kunden nur eine kurzzeitige Nutzung des Telekommunikationsanschlusses ermöglichen, zum Beispiel Betreiber von Hotels, Restaurants und Cafés, die ihren Kunden eine Telefon- oder Internetnutzung zur Verfügung stellen (zur näheren Bestimmung des Begriffs des „Erbringens“ vergleiche die Mitteilung Nr. 149/2015 im Amtsblatt der Bundesnetzagentur). Die Regelung des Satzes 2 umfasst im Vergleich zu § 113a Absatz 1 Satz 2 TKG a. F. nunmehr sowohl den Fall, dass der Erbringer öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste keine der nach dieser Vorschrift zu speichernden Daten selbst erzeugt und verarbeitet, als auch den Fall, dass er nur einige, aber nicht alle der zu speichernden Daten selbst erzeugt und verarbeitet. Die Verpflichtung zur Sicherstellung der Speicherung nach Satz 2 besteht jedoch nur, soweit die Daten bei der Erbringung des Dienstes erzeugt oder verarbeitet werden.“

Damit gilt wohl als sicher, was ich im letzten Beitrag geschrieben hatte:

„Dabei sieht die Bundesnetzagentur die Betreiber von WLAN-Hotspots in Cafés, Hotels etc., die lediglich ihren Internetanschluss mit anderen teilen und den Nutzern nicht einen eigenen Telekommunikationsanschluss zur Verfügung stellen, nicht als „Erbringer“ an, sondern lediglich als „Mitwirkende“ an einem Telekommunikationsdienst. Es ist ein wenig komplizierter als hier dargestellt – wer mag, schaue sich das im Amtsblatt an –  aber im Grunde sagt die Bundesnetzagentur, dass Betreiber von WLAN-Hotspots (in der Regel) keinen TK-Dienst „erbringen“. Man kann das dogmatisch kritisieren und es hat möglicherweise auch Folgen, die die Bundesnetzagentur vielleicht nicht bedacht hat.

Wenn man allerdings die Auslegung der Bundesnetzagentur ernst nimmt (und sie ist diejenige, die auf die Durchsetzung der Regeln des TKG, also auch der Vorratsdatenspeicherung nach § 113a TKG achtet, siehe § 115 TKG), dann findet § 113a TKG-E bzw. die gesamte Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung auf WLANs keine Anwendung!“

Kein großer Sieg, aber jedenfalls ein Wermutstropfen für alle WLAN-Betreiber.

Hinweis: Das ist ein Crosspost von offenenetze.de.

Aufruf: Demo gegen die Vorratsdatenspeicherung

Mittwoch, 14. Oktober 2015

nein_vorratsdatenspeicherung_2015 Gemeinsam mit dem Digitale Gesellschaft e.V. rufen wir auf, am Freitag an einer Demo gegen die Vorratsdatenspeicherung teilzunehmen. Warum das auch für Freifunker wichtig ist, haben wir hier fesgehalten.

Crosspost von Digitale Gesellschaft e.V.:

Obwohl die Vorratsdatenspeicherung über alle gesellschaftlichen Lager hinweg abgelehnt wird, will die Große Koalition das Vorhaben am Freitag Morgen im Eilverfahren durch den Bundestag drücken und damit den nächsten großen Schritt in Richtung Überwachungsstaat tun.

Dagegen wollen wir unmittelbar vor der entscheidenden Abstimmung im Parlament gemeinsam mit campact, dem AK Vorrat, digitalcourage und weiteren Unterstützern lautstark, kreativ und kraftvoll protestieren. Kommt zahlreich und setzt zusammen mit uns ein deutliches Zeichen gegen die anlasslose Protokollierung unserer elektronischen Kommunikation! Wir freuen uns auf Eure Teilnahme.

Wann: Freitag, 16. Oktober 2015, 8.00 Uhr
Wo: Platz vor dem Eingang zum Reichstag, Berlin

Flyer:

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Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission muss Einführung in Deutschland stoppen

Dienstag, 21. Juli 2015

nein_vorratsdatenspeicherung_2015In einem gestern versandten Schreiben ruft der Digitale Gesellschaft e.V. die EU-Kommission dazu auf, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zu stoppen. Das Vorhaben verstößt nach Ansicht des Vereins gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April 2014, in dem die verdachtsunabhängige Bevorratung von Verkehrs- und Standortdaten aus der elektronischen Kommunikation für unvereinbar mit dem Unionsrecht erklärt wurde. Der Verein macht geltend, dass die vorgesehene Speicherung anlasslos erfolgt, sich nicht auf das notwendige Mindestmaß beschränkt und die Interessen von Berufsgeheimnisträgern nicht in angemessener Weise berücksichtigt. Der Gesetzentwurf verletzt daher die EU-Grundrechte auf Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten.

Mehr zu der Aktion findet ihr drüben beim Digitale Gesellschaft e.V. und das Schreiben an die EU-Kommission, dass wir unterstützen, finden ihr hier als PDF. Warum die Vorratsdatenspeicherung und Freifunk nicht zusammenpassen, erfährst du hier.

Vorratsdatenspeicherung auf BR2 radioWissen

Mittwoch, 15. Juli 2015

In der Sendung vom 10.7. behandelt radioWissen das Thema Vorratsdatenspeicherung. Unter dem Titel „Unter Verdacht“ werden unterschiedliche Aspekte besprochen. Dabei wurden mehrere Beiträge produziert, die ihr im Netz nachhören könnt:

Alle diese Beiträge sind auch in den Podcastfeed von freifunk.net aufgenommen. Dort fließen Podcastfolgen, Radiosendungen oder Audioschnipsel ein, die im Zusammenhang mit Freifunk stehen.

Die Vorratsdatenspeicherung bedroht die Freifunk-Idee

Mittwoch, 27. Mai 2015

Noch vor ein paar Monaten verkündete Vize-Kanzler und Bundeswirtschaftsminister Gabriel (SPD) bei der Veröffentlichung einer Neuregelung des Telemediengesetzes (TMG) einen „Schub für kostenloses WLAN„. Bei genauerer Betrachtung des Entwurfs stellte sich schnell heraus, dass die Konsequenzen eines solchen Gesetzes zum Gegenteil führen würden: Noch mehr Rechtsunsicherheit und definitiv kein Schub für WLAN in Deutschland. Der Entwurf bekam viel Gegenwind, nicht nur von Chaos Computer Club und den Freifunkern, sondern auch von Wirtschaftsverbänden und Kommunalverbänden. Das hat Wirkung gezeigt und schon bald soll ein neuer Entwurf präsentiert werden.

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Nutze dieses Bild (z.B. in den sozialen Medien) und sag „Nein! zur Vorratsdatenspeicherung“

Wer jetzt denkt, na da wird dann alles gut wird, den muss ich entäuschen, denn mit dem heutigen Tage kommt es noch schlimmer: Zu dem Paradebeispiel des sinnentleerten und realitätsfernen Handelns der deutschen (Netz-)Politik rund um die Digitale Agenda im Rahmen der Neuregelung der WLAN-Störerhaftung, kommt es jetzt auch noch ein paradoxes und Grundrechte verletzendes Handeln der Bundesregierung dazu. Heute hat das Bundeskabinett die anlasslose Voratsdatenspeicherung (VDS) in einem beispiellosen und inakzeptabelen Eilverfahren durch die Ministerien gejägt und beschlossen. Damit soll ein Überwachungsinstrument, das alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellt und das schonmal vom Verfassungsgericht untersagt wurde, wieder eingeführt werden. Diese Grundrechtsverletzung mit Zuckerguss ist dabei weder verfassungskonform noch strafrechtlich zielführend.

Auch für Freifunk hätte die anlasslose Vorratsdatenspeicherung schwere Konsequenzen: Der (VDS-)Gesetzentwurf würde unter Umständen auch Freifunker und Freifunkerinnen zwingen, Vorratsdatenspeicherung zu betreiben und damit die Idee von Freifunk vernichten. Wenn Sigmar Gabriel (SPD) offene WLANs vorantreiben will und Heiko Maas (SPD) mit seinem VDS-Gesetz das ganze dann konterkariert, ist das aber nicht nur paradox und grundrechtsverletzend, sondern es gefährdet die Freifunk-Idee und damit ein dezentrales gemeinnütziges Netz mit über 13.000 Zugänge in knapp 200 Orten in Deutschland. Weitere Reaktionen auf den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung findet ihr bei netzpolitik.org und zu den Lügen für die Vorratsdatenspeicherung beim WDR.

Liebe Freifunker und Freifunkerinnen, nutzt alle eure Kanäle, sprecht (am besten persönlich) mit euren Abgeordneten und wehrt euch gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung! Helft euch, helft Freifunk und bekämpft die VDS!

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Poster als PDF downloaden / CC-BY 3.0 Tobias Opitz