Wir begrüßen die heute beschlossene Überarbeitung des Telemediengesetzes im Hinblick auf die Anwendung der Störerhaftung.
Bisher gab es in Deutschland eine weltweit einzigartige Gesetzeslage, nach welcher der Anschlussinhabers eines Internetzugangs haftet, wenn andere über dessen Anschluss zivile Rechtsverletzungen begehen. Das hat dazu geführt, dass es im Vergleich zu anderen Ländern kaum freie WLAN-Zugänge in Deutschland gibt. Die sogenannte WLAN-Störerhaftung war aber auch eine Gelddruckmaschine für Abmahnanwälte, die mit der Angst der Menschen vor juristischen Auseinandersetzungen spielten. Diese Rechtsunsicherheit führte dazu, dass öffentliche und soziale Einrichtungen, Gewerbetreibende sowie Privatpersonen vielfach nicht ihren WLAN-Zugang frei zugänglich und öffentlich zur Verfügung stellten.
Auf Grund der unklaren Gesetzeslage waren im offenen Freifunk Netzwerk seit 2012 Tunnellösungen notwendig geworden, um vor Abmahnungen zu schützen. Durch diesen „Anti-StörerhaftungsVPN“ wird der Internetverkehr vom Anschlussinhaber zu Freifunk Vereinen oder Providern umgelenkt. So ermöglicht eigens dafür errichtete Freifunk-Infrastrukur Rathäusern, sozialen Unterkünften und Nachbarn öffentlich Netzzugang zu teilen. Außerdem wurde ein Schriftsatz-Generator bereit gestellt, um sich gegen die Schreiben der Abmahnindustrie zu wehren: https://abmahnbeantworter.ccc.de/ . Nicht zuletzt wurden mehrere Klagen eingereicht, um die Unrechtmäßigkeit der Abmahnungen feststellen zu lassen.
Viele Jahre kämpften ehrenamtliche Freifunkerinnen und Freifunker intensiv politisch und juristisch für die Abschaffung der WLAN Störerhaftung. Nach unendlich vielen Diskussionen, Stellungnahmen und Petitionen kann mit der heute verabschiedeten 3. Neuregelung des Telemediengesetzes die WLAN-Störerhaftung somit als beseitigt betrachtet werden. Es wird es nun endlich mehr Rechts- und Handlungssicherheit beim Betrieb von freien und offenen Funknetzwerken für alle geben. Die Bundesregierung kommt somit kurz vor der Wahl endlich der Koalitionsvereinbarung weitgehend nach, die „gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter (zu) schaffen“.
„Freie Netze kommen der Gesamtgesellschaft zu Gute und das Gesetz ist ein wichtiger Schritt“ ,sagt Monic Meisel, Mitbegründerin der Freifunk Initiative. „Wir freuen uns über diese Entwicklung, nun kann endlich jede*r ohne Angst zur Verbreitung von öffentlich zugänglichem WLAN beitragen“, so Meisel weiter.
Nach aktueller Betrachtung, ist mit der Überarbeitung des Gesetzes ein rechtssicherer Betrieb offener Netze möglich. Auch wenn das Gesetz die behördliche Anordnung von Netzsperren ermöglicht, die bereits verschiedlich kritisiert wurden, ist das Gesetz grundsätzlich als Erfolg zu werten.
Mehr dazu auch beim Digitale Gesellschaft e.V.: Offene Netze – Rechtssicherheit mit Schönheitsfehlern.
[…] Monic Meisel vom Förderverein Freie Netze begrüßte das Gesetz trotz Kritik an Netzsperren grundsätzlich: […]
Wie wärs mit nem neuen Artikel darüber diesmal aber mit
der direkten Gesetzes-Adresse und besserer Recherche, also welcher §§ das nun genau ist (Dass sich das jeder ausdrucken und ins Fenster hängen kann 😉 ) und dass die Störerhaftung nun gefallen ist, daß das Thema nochmals, aber mit direkter BGB und BDSG Adresse um das dann auch in der Hand zu haben.
Viele Grüße
Blacky