Der Anschlussinhaber eines großen Berliner Freifunk-Knotens wurde mit Schreiben vom 3.11.21 wegen vorgeblicher Verletzung der Urheberrechte an dem Spiels Tropico 6 abgemahnt.
Wir begrüßen die heute beschlossene Überarbeitung des Telemediengesetzes im Hinblick auf die Anwendung der Störerhaftung. Bisher gab es in Deutschland eine weltweit einzigartige Gesetzeslage, nach welcher der Anschlussinhabers eines Internetzugangs haftet, wenn andere über dessen Anschluss zivile Rechtsverletzungen begehen. Das hat dazu geführt, dass es im Vergleich zu anderen Ländern kaum freie WLAN-Zugänge in Deutschland
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute mit seinem Urteil zu öffentlichen Netzwerken unterstrichen, dass man für Urheberrechtsverletzungen nicht haftet, die von Gästen im Netzwerk begangen werden. In seiner Entscheidung verweist der Gerichtshof auf die nationalen Gesetzgeber. Sie sollen nun regeln, ob man sein Netzwerk zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen verschlüsseln muss. Der Förderverein freie Netzwerke (Freifunk)
Der Förderverein freie Netzwerke (Freifunk) und der Chaos Computer Club (CCC) stellen den Abmahnbeantworter vor. Jeder, der beim Teilen seines Internetanschlusses Ziel einer unberechtigten Abmahnung geworden ist, kann sich damit auf einfachem Weg zur Wehr setzen. Wir bieten mit dem Abmahnbeantworter eine Website [1] an, die dabei hilft, dem unberechtigten Abmahnwesen einen Strich durch die
Am 8. Juni war Monic Meisel als Sachverständige zum Thema „Digitale Flüchtlingshilfe“ zur 66. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda eingeladen. Ihre dort vorgetragenen Punkte hat Monic auch als schriftliche Stellungnahme verfasst, die hier nachlesbar ist: Nachdem mein Kollege Christian Heise schon einmal die Gelegenheit hatte, einige Aspekte der digitalen Flüchtlingshilfe mit Ihnen anzusprechen, freue ich mich
„Von dem Ziel, Rechtssicherheit für offene Funknetze zu schaffen, ist am Ende nicht viel mehr als ein frommer Wunsch übrig geblieben. Das heute verabschiedete Gesetz schafft gerade keine klaren Verhältnisse, sondern überlässt den Gerichten die Klärung der wesentlichen Fragen. Wer das als Abschaffung der WLAN-Störerhaftung bezeichnet, betreibt dreisten Etikettenschwindel“, kritisiert Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des
„Von einer Abschaffung der Störerhaftung kann nur dann die Rede sein, wenn WLAN-Betreiber nicht mehr damit rechnen müssen, für Rechtsverstöße Dritter kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Um diese dringend nötige Rechtssicherheit zu erreichen, müssen die Betreiber ausdrücklich auch von der Haftung auf Unterlassung befreit werden. Nur unter dieser Voraussetzung entfällt das Abmahnrisiko, welches bis heute das
Toll, oder? Naja, nach den vielen Lippenbekenntnissen in den letzten Jahren die WLAN-Störerhaftung endlich abzuschaffen, sind wir mit verfrühter Euphorie doch sehr vorsichtig geworden und wollen jetzt erstmal den finalen Gesetzestext abwarten und prüfen. Erst dann wird ersichtlich, ob die WLAN-Störerhaftung wirklich im Sinne aller Nutzerinnen und Nutzer abgeschafft wird oder (wieder) nicht. Unklar ist
Aktuell wird das Telemediengesetz reformiert. Hier ist die WLAN-Störerhaftung festgelegt. Die Chancen für eine Aufhebung der Störerhaftung stehen gut. Jetzt hier zeichnen, um den öffentlichen Druck auf die Entscheidungsträger zu erhöhen.
Folgendes Schreiben habe wir heute an alle Ausschuss-Mitglieder des Bundestagsausschuss Digitale Agenda verschickt. Betreff: Digitale Hilfe für Flüchtlinge Sehr geehrtes Mitglied des Ausschuss Digitale Agenda, am 4. November 2015 waren wir als zivilgesellschaftliche Vertreter bei Ihnen im Ausschuss geladen. Bei dem Tagesordnungspunkt „Vorstellung von Initiativen/Verbänden“ zum Thema „Digitale Hilfe für Flüchtlinge“ haben wir Ihnen über