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Neue Abmahnung eines Freifunkers

Mittwoch, 17. November 2021

Der Anschlussinhaber eines großen Berliner Freifunk-Knotens wurde mit Schreiben vom 3.11.21 wegen vorgeblicher Verletzung der Urheberrechte an dem Spiels Tropico 6 abgemahnt. Die Urheberrechtsverletzung soll am 27.8.21 um 00:47 Uhr begangen worden sein.

Im August 2021 liefen rund 2 Terabyte aus dem Freifunk-Netz über den Knoten ins Internet, seit Mai 2020 über 70 TB. An dem Gateway hängt unter anderem ein Coworkingspace, ein Hackerspace und wird auch als Entwicklungsumgebung für OpenWrt und Freifunk Firmware genutzt.

Hinweis: In der Folge sehe ich mir die Abmahnung näher an und versuche den Inhalt zugänglich zu machen. Dabei benutze ich das Binnen-I, weil ich persönlich von der unbedingten Solidarität gegenüber Frauen überzeugt bin und die Verwendung des Binnen-I eine Art ist, meiner Solidarität Ausdruck zu verleihen. Dies ist ein Betrag für die Freifunk-Community, die nach meinem Verständnis und Dafürhalten sich offen und allen Menschen zugewandt verhält. Abwertungen und Beleidigungen werden in den Kommentaren nicht veröffentlicht.

Meine Beiträge dienen dem Austausch unter FreifunkerInnen, um

  1. Das gesellschaftliche Problem der sekundären Darlegungslast in der Anschlussinhaberhaftung verständlicher und damit zugänglicher zu machen und
  2. Gemeinsam in der Community nach einer Lösung für FreifunkerInnen zu suchen und einen angemessen Umgang mit Filesharing-Abmahnungen zu finden.

Die Kanzlei NIMROD teilt mit, sie sei mit der Überwachung von Tauschbörsen beauftragt, in denen die Urheberrechte der Kalypso Media Group GmbH verletzt werden. Hierbei werden sie von einem technischen Dienstleister unterstützt, der ungenannt bleibt. 

Die Zuverlässigkeit der IP-Adressen-Ermittlung und deren Zuordnung zur Urheberrechtsverletzung untermauert NIMROD mit einem jüngst ergangen Urteil der uns bereits bekannten und uns erschütterten 14. Zivilkammer des Landgericht Köln. Dieses Urteil liest sich auch sehr den abmahnenden Rechteverwertern zugewandt. Darin heißt es:

Es bestehen auch keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass es im Rahmen der in einem automatisierten Verfahren erfolgenden Beauskunftung zu Fehlfunktionen der Software gekommen sein könnte. Im Rahmen von Beweiserhebungen zur automatisierten Zuordnung von IP-Adressen vor der im Schwerpunkt mit Urheberrechtsstreitsachen befassten Kammer haben Zeugen zudem mehrfach glaubhaft bekundet, dass bei etwaigen Software-Fehlern oder -Störungen gerade kein Ergebnis ausgeworfen werde. Anhaltspunkte dafür, dass von Seiten eines Mitarbeiters des Internet-Providers durch Manipulationen in die automatisierte Zuordnung eingegriffen worden wäre, sind nicht erkennbar und von Beklagtenseite auch nicht vorgetragen.

Vor der 14. Zivilkammer des Landgericht Köln ist es damit gerichtsbekannt, dass die Protokolle der IP-Adressen-Zuordnungen durch die Deutsche Telekom AG beweissicher durchgeführt wurde/wird. Aus meinen Unterlagen geht jedoch hervor, dass die Deutsche Telekom AG Einschränkungen bzgl. der Beweissicherheit vornimmt und diese Einschränkung auch standardisiert mitteilt.

Schwierig an der vertretenen Rechtsansicht der 14. Zivilkammer finde ich zudem, dass AnschlussinhaberInnen, die zumeist Privatpersonen sind, über Sonderwissen eines eventuellen Organisationsverschulden der Deutsche Telekom AG verfügen müssen, um Anhaltspunkte eine Manipulation vortragen zu können. Dabei wird grundsätzlich und systematisch außer Acht gelassen, dass von der Gegenseite handfeste wirtschaftliche Interessen verfolgt und regelmäßig nur Kopien, deren Inhalte leicht manipulierbar sind, vorgelegt werden. Warum abmahnende Rechteverwerter einen derartigen Vertrauensvorschuss genießen, ist mir ein erschreckendes Rätsel.

Festzustellen ist aber, dass sich die Kanzlei NIMROD zu recht auf dieses Urteil beruft und damit den Druck auf den Freifunker begründet erhöht.

Im nächsten Absatz bezieht sie sich auf das berühmte BGH-Urteil vom 12. Mai 2010 – I ZR 121/08 – Sommer unseres Lebens und stellt fest, dass den Freifunker eine sekundäre Darlegungslast trifft.

Bei der sekundären Darlegungslast handelt es sich um Richterrecht. Aus dem Gesetzestext des § 138 Abs 2 ZPO:

Jede Partei hat sich über die von dem Gegner behaupteten Tatsachen zu erklären.

Entwickelte die Rechtsprechung umfangreiche Nachforschungspflichten, die nunmehr derart weit reichen, dass AnschlussinhaberInnen die TäterInnen der Urheberrechtsverletzung dem Rechteverwerter zu nennen haben. Dies liest sich beim obersten Zivilgericht folgendermaßen: (BGH-Urteil vom 12. Mai 2016 – I ZR 48/15, Everytime we touch)

Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den eine Rechtsverlet- zung begangen wird, genügt seiner sekundären Darlegungslast im Hinblick da- rauf, ob andere Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten, nicht schon dadurch, dass er die theoretische Möglichkeit des Zugriffs von in seinem Haushalt lebenden Dritten auf seinen Internetanschluss behaup- tet. Er hat hinsichtlich derjenigen Personen, die selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter in Betracht kommen, im Rahmen des Zumutbaren Nachforschungen anzustellen und mitzuteilen, welche Kennt- nisse er dabei über die Umstände einer eventuellen Verletzungshandlung ge- wonnen hat (vgl. BGH, GRUR 2016, 191 Rn. 42 – Tauschbörse III; allgemein zur sekundären Darlegungslast BGH, Urteil vom 11. April 2013 – I ZR 61/12, TranspR 2013, 437 Rn. 31). Im Rahmen der den Beklagten treffenden sekundä- ren Darlegungslast bedarf es daher der Mitteilung derjenigen Umstände, aus denen darauf geschlossen werden kann, dass die fragliche Verletzungshand- lung tatsächlich von einem Dritten mit alleiniger Tatherrschaft begangen worden sein kann.

Auf diese Rechtsprechung beruft sich die Kanzlei NIMROD und wir müssen als Community einen Weg finden, wie FreifunkerInnen mit dieser unmöglich umzusetzenden Rechtsprechung umgehen.

Meldet Euch gerne und unbedingt, um gemeinsam einen gangbaren Weg für alle FreifunkerInnen zu finden. Dabei ist sicher auch der Umstand bedeutsam, dass hinter Freifunk auch eine konkrete Vorstellung von Kommunikationsfreiheit steht und im Kern eine unbedingt freiheitlich ausgerichtete Sichtweise auf menschliches Kommunikationsverhalten golden leuchtet.

Der Gesetzgeber hat zwar im großangelegte Versprechen die Unterstützung von öffentlich zugänglichen WLANs versprochen, indem er eine Haftungsbefreiung für Handlungen Dritter konstituierte und eine Überwachungspflicht von Kommunikationsinhalten ausschloss, jedoch wird dieses gesetzgeberische Versprechen an Diensteanbieter, die den Zugang zum Internet vermitteln vor Gericht nicht umgesetzt.

Offene WLANs für alle: WLAN-Störerhaftung adé

Freitag, 30. Juni 2017

Wir begrüßen die heute beschlossene Überarbeitung des Telemediengesetzes im Hinblick auf die Anwendung der Störerhaftung.

Bisher gab es in Deutschland eine weltweit einzigartige Gesetzeslage, nach welcher der Anschlussinhabers eines Internetzugangs haftet, wenn andere über dessen Anschluss zivile Rechtsverletzungen begehen. Das hat dazu geführt, dass es im Vergleich zu anderen Ländern kaum freie WLAN-Zugänge in Deutschland gibt. Die sogenannte WLAN-Störerhaftung war aber auch eine Gelddruckmaschine für Abmahnanwälte, die mit der Angst der Menschen vor juristischen Auseinandersetzungen spielten. Diese Rechtsunsicherheit führte dazu, dass öffentliche und soziale Einrichtungen, Gewerbetreibende sowie Privatpersonen vielfach nicht ihren WLAN-Zugang frei zugänglich und öffentlich zur Verfügung stellten.

Auf Grund der unklaren Gesetzeslage waren im offenen Freifunk Netzwerk seit 2012 Tunnellösungen notwendig geworden, um vor Abmahnungen zu schützen. Durch diesen „Anti-StörerhaftungsVPN“ wird der Internetverkehr vom Anschlussinhaber zu Freifunk Vereinen oder Providern umgelenkt. So ermöglicht eigens dafür errichtete Freifunk-Infrastrukur Rathäusern, sozialen Unterkünften und Nachbarn öffentlich Netzzugang zu teilen. Außerdem wurde ein Schriftsatz-Generator bereit gestellt, um sich gegen die Schreiben der Abmahnindustrie zu wehren: https://abmahnbeantworter.ccc.de/ . Nicht zuletzt wurden mehrere Klagen eingereicht, um die Unrechtmäßigkeit der Abmahnungen feststellen zu lassen.

Viele Jahre kämpften ehrenamtliche Freifunkerinnen und Freifunker intensiv politisch und juristisch für die Abschaffung der WLAN Störerhaftung. Nach unendlich vielen Diskussionen, Stellungnahmen und Petitionen kann mit der heute verabschiedeten 3. Neuregelung des Telemediengesetzes die WLAN-Störerhaftung somit als beseitigt betrachtet werden. Es wird es nun endlich mehr Rechts- und Handlungssicherheit beim Betrieb von freien und offenen Funknetzwerken für alle geben. Die Bundesregierung kommt somit kurz vor der Wahl endlich der Koalitionsvereinbarung weitgehend nach, die „gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter (zu) schaffen“.

„Freie Netze kommen der Gesamtgesellschaft zu Gute und das Gesetz ist ein wichtiger Schritt“ ,sagt Monic Meisel, Mitbegründerin der Freifunk Initiative. „Wir freuen uns über diese Entwicklung, nun kann endlich jede*r ohne Angst zur Verbreitung von öffentlich zugänglichem WLAN beitragen“, so Meisel weiter.

Nach aktueller Betrachtung, ist mit der Überarbeitung des Gesetzes ein rechtssicherer Betrieb offener Netze möglich. Auch wenn das Gesetz die behördliche Anordnung von Netzsperren ermöglicht, die bereits verschiedlich kritisiert wurden, ist das Gesetz grundsätzlich als Erfolg zu werten.

Mehr dazu auch beim Digitale Gesellschaft e.V.: Offene Netze – Rechtssicherheit mit Schönheitsfehlern.

EuGH-Urteil: Keine Störerhaftung mehr bei offenen WLANs (Pressemitteilung)

Donnerstag, 15. September 2016

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute mit seinem Urteil zu öffentlichen Netzwerken unterstrichen, dass man für Urheberrechtsverletzungen nicht haftet, die von Gästen im Netzwerk begangen werden.

In seiner Entscheidung verweist der Gerichtshof auf die nationalen Gesetzgeber. Sie sollen nun regeln, ob man sein Netzwerk zum Schutz vor Urheberrechtsverletzungen verschlüsseln muss. Der Förderverein freie Netzwerke (Freifunk) fordert deshalb den Deutschen Bundestag auf, sich gegen eine Verschlüsselungspflicht einzusetzen. Sie ist nicht nur untauglich, sondern steht dem Ziel klar entgegen, mehr offene Netze für alle anzubieten. Auch um eine neue Welle von automatisiert erwirkten Gerichtsbeschlüssen gegen Betreiber offener Netze schon im Vorfeld zu unterbinden, muss der Gesetzgeber jetzt tätig werden.

Richtig und erfreulich ist die klare Feststellung des Gerichts, dass wir nicht haften, wenn wir unser Netzwerk mit Freunden und Fremden teilen. Weltfremd aber ist die Annahme, dass die Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in einem solchen Ausmaß stattfinden, dass die Rechte auf Informationsfreiheit und Kommunikationsfreiheit für alle Menschen empfindlich eingeschränkt werden müssten. Der Gerichtshof sitzt der jahrelangen destruktiven Argumentation der Content-Industrie auf, dass offene Netze in erster Linie zugunsten der Urheberverwertungsindustrie reglementiert werden müssten. Die Realität der Freifunk-Anbieter und -Nutzer aber ist in Wahrheit: Ehrenamtliche Communities vermitteln Netz, Wissen und Zugang ohne kommerzielle Hintergründe, müssen sich aber permanent mit den jahrzehntealten Forderungen der Konzerne auseinandersetzen.

Es ist eben gerade nicht so, wie die Abmahnanwälte mit viel Krawall und teuren Abmahnungen glauben lassen wollen, dass das freie Netz ein fundamentales Problem wäre, sondern es ist die Voraussetzung für eine lebenswerte digitale Welt. Und die Abmahnungen treffen ohnehin in den meisten Fällen die Falschen.

Forderungen an den Gesetzgeber: Tätig werden gegen die Rechtsunsicherheit bezüglich Verschlüsselung!

Die Abmahnkanzleien werden nun weiter versuchen, freien Netzen den Kampf anzusagen und rechtswidrig Geld von Betreibern offener WLans zu erpressen.

Der EuGH deutet zwar „nur“ an, dass es sinnvoll und hilfreich sein kann, nach festgestellten Rechtsverletzungen das jeweilige Netz mit einem Passwort zu schützen und die Identität der jeweiligen Nutzer vorher festzustellen. Aber das widerspricht fundamental den Freifunk-Prinzipien. Wir wollen keine Zwangsidentifizierung und mehr Pseudo-Schutz durch Passwörter, wir wollen stattdessen freie Netze anbieten.

Hierbei handelt es sich aber um eine Steilvorlage für all diejenigen, die das Sammeln von personenbezogenen Daten – aus welchen Gründen auch immer – für eine gute Idee halten. Der Verweis auf dieses EuGH-Urteil wird wohl bei Sicherheitsfanatikern bald zum guten Ton gehören.

Forderung nach Pflicht-Verschlüsselung ist unsinnig und gehört verhindert

Neben dieser rechtspolitischen Wirkung stellt sich aber ganz konkret die Frage der Umsetzbarkeit des Urteils, wenn der Gesetzgeber nicht tätig wird. Wie verifiziert denn der Anschlussinhaber die Identität der Nutzer? Bekommen wir es mit einem neuen Geschäftsmodell von „unabhängigen Dritten“ zu tun, die sich zwischen Netzanbieter und Netznutzer setzen, die Identitäten verifizieren und das Ein- und Ausloggen protokollieren sollen? Und was wird noch alles geloggt, wenn mehrere Nutzer zur selben Zeit im Netz sind?

„Das Ergebnis ist leider nur ein Teilerfolg. Es bleibt weiterhin überfällig, die W-Lan-Störerhaftung in Deutschland endlich gänzlich und ohne Einschränkungen abzuschaffen“, kommentiert Christian Heise, Vorstandsmitglied des Förderverein Freie Netzwerke e. V. die Entscheidung.

Hier droht mehr Schaden als Nutzen, wenn man mal von Partikularinteressen einer kleinen Branche absieht und den Blick auf die Zukunft einer digitalisierten Welt richtet. Deswegen fordern wir den Gesetzgeber auf, einer Pflicht-Verschlüsselung eine deutliche Absage zu erteilen.

Links:
[1] http://curia.europa.eu/juris…

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Pressekontakt:
Christian Heise

Christian Heise ist Dozent im Studiengang Digitale Medien an der Leuphana-Universität, Manager beim Google DNI Innovation Fund und promoviert zum Thema Open Science am Centre for Digital Cultures (CDC). Als ehrenamtliches Vorstandsmitglied der Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. und beim Förderverein Freie Netze e. V. setzt er sich für die Öffnung von Wissen und IT-Infrastrukturen ein.

Kontakt für Rückfragen: Telefon +49 (0)30 53014673
E-Mail: mail@foerderverein.freie-netzwerke.de

Hilfe bei Abmahnungen: Selbstverteidigungshilfe gegen unberechtigte Abmahnungen

Dienstag, 23. August 2016

Der Förderverein freie Netzwerke (Freifunk) und der Chaos Computer Club (CCC) stellen den Abmahnbeantworter vor. Jeder, der beim Teilen seines Internetanschlusses Ziel einer unberechtigten Abmahnung geworden ist, kann sich damit auf einfachem Weg zur Wehr setzen.
Wir bieten mit dem Abmahnbeantworter eine Website [1] an, die dabei hilft, dem unberechtigten Abmahnwesen einen Strich durch die profitable Rechnung zu machen. Gerade Freifunker, Betreiber von Flüchtlingsunterkünften und Freiwillige aus der Tor-Community sind nicht selten Leidtragende von unberechtigten Abmahnungen, die das Anbieten von Infrastruktur für freie und offene Netze zunehmend erschweren. Dagegen wollen und sollten wir uns wehren.

Manche Abmahnanwälte arbeiten mit generischen, automatisch formulierten und massenweise verschickten, oft aber unberechtigten Schreiben. Wir wollen mit dem Abmahnbeantworter ebenso halbautomatisch dagegen ankämpfen und den Weg für möglichst viele Betroffene ebnen, sich später auch gerichtlich gegen nicht rechtzeitig zurückgezogene Forderungen zu wehren.

Viele unberechtigt Abgemahnte zahlen die Forderungen widerspruchslos – oft aus Angst oder um weitere Kosten einer korrekten juristischen Beratung und Unsicherheiten im angedrohten Prozess zu vermeiden. Ihre Angst wird geschürt durch die häufig unrealistisch knappen Fristen der Abmahner.

„Dass einige Kanzleien in Deutschland mit automatisierten Abmahnverfahren versuchen, ihren Reibach zu machen, hat sich zu einem ernsten Hindernis für freie Kommunikation entwickelt. Mit dem Abmahnbeantworter wollen wir diesen Sumpf nun trockenlegen – juristisch sauber und für die betroffenen Aktivisten bequem“, sagte CCC-Sprecher Linus Neumann zur Zielsetzung der Aktion von CCC und Freifunk.

Der Abmahnbeantworter von Freifunk und CCC wurde mit Juristen entwickelt, die jahrelange Erfahrungen in der Verteidigung von Aktivisten aus der Freifunk- und Tor-Community gesammelt haben. Sie kennen die teilweise grotesk zusammengewürfelten Textbausteine fast auswendig, mit denen ihre Mandanten zu Panikreaktionen getrieben werden sollen. Der Abmahnbeantworter kombiniert diese nun paßgenau mittels eines kleinen, datensparsam im Browser ausgeführten Skripts. So können wir in alter CCC-Manier keine Daten sammeln, weil sie gar nicht erst anfallen.

„Es ist aufwendig genug, die Technik freier Netze am Laufen zu halten und weiterzuentwickeln“, so CCC-Sprecher Linus Neumann weiter. „Wer seine Freizeit dafür opfert, soll sich nicht auch noch manuell um gierige Abmahnanwälte kümmern müssen. Das kann ein kleines Script viel besser.“

Der Abmahnbeantworter ist aus juristischer Sicht ein erster Schritt zu einer erfolgreichen sogenannten negativen Feststellungsklage: Er bringt den Abmahner unter Zugzwang, seine Abmahnung zurückzunehmen. Und er schafft die rechtlichen Voraussetzungen, um später erfolgreich eine negative Feststellungsklage zu erheben, falls die Abmahnung nicht fristgerecht zurückgenommen wird.

Bei den Gerichten könnte sich auf diese Weise langsam die Lebensrealität der Internetteilnehmer durchsetzen, dass nämlich Anschlussinhaber als Empfänger der Abmahnung oft eben nicht der einzige Nutzer des Anschlusses ist.

Wenn sich auch nur ein Prozent der unberechtigt Abgemahnten auf diese Art wehren, besteht endlich wieder ein ernsthaftes Risiko für den Abmahner, wenn er nicht sorgfältig arbeitet. Das Externalisieren der Kosten auf Unschuldige, um ein Geschäftsmodell so profitabel wie möglich zu gestalten, sollte endlich unterbunden werden.

Was wir fordern

Nachdem selbst die Bundesregierung in diesem Jahr die kontraproduktive Wirkung der Störerhaftung auf den offenen Netzzugang erkannt hat, fordern wir nun, dass auch die Abmahnindustrie endlich zurückgedrängt wird.

Wir fordern vom Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz:

1. Generische Abmahnschreiben mit ebenso generischen Vordrucken zur Abwehr versehen.

Der Abmahnbeantworter basiert auf einem einfachen, für Laien leicht auszufüllenden Formular. Abmahner sollten verpflichtet werden, einen ebenso simplen Vordruck zur Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen beizulegen. Bei gerichtlichen Mahnverfahren ist dies zum Beispiel längst der Fall.

2. Kostentransparenz herstellen.

Eine Abmahnung muss nicht zwingend eine Kostennote beinhalten – dennoch ist diese bei vielen Abmahnkanzleien längst zum Geschäftsmodell geworden. Über die wirklichen Kosten massenhaft versendeter Abmahnpost sollten diese informieren und damit verpflichtet werden, Kostentransparenz herzustellen.

3. „Beweise“ widerlegbar präsentieren.

Abmahnungen werden oft in Verbindung mit einer Reihe von Tatsachenbehauptungen begründet, die Laien kaum verstehen oder nachvollziehen können. Wir fordern, dass sie für Durchschnittsbürger leicht verständlich und in falsifizierbarer Form präsentiert werden.

Mit dem Abmahnbeantworter ist ein erster Schritt gegen das Geschäftsmodell der Massenabmahnungen getan: Der Abwehraufwand für zu Unrecht Abgemahnte sinkt, während der Aufwand für die automatisiert abmahnenden Kanzleien steigt – mit jedem Widerspruch, den sie erhalten. Ein Geschäftsmodell, das von unberechtigten Forderungen lebt, die von eingeschüchterten Unschuldigen aus Sorge unwidersprochen beglichen werden, sollte ein Ende finden.

Links:

Dieser Beitrag erschien zuerst auf den Seiten des CCC.

Stellungnahme zu „Digitaler Flüchtlingshilfe“ im Ausschuss Digitale Agenda

Montag, 13. Juni 2016

Am 8. Juni war Monic Meisel als Sachverständige zum Thema „Digitale Flüchtlingshilfe“ zur 66. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda eingeladen.

Ihre dort vorgetragenen Punkte hat Monic auch als schriftliche Stellungnahme verfasst, die hier nachlesbar ist:

Nachdem mein Kollege Christian Heise schon einmal die Gelegenheit hatte, einige Aspekte der digitalen Flüchtlingshilfe mit Ihnen anzusprechen, freue ich mich über die Gelegenheit, mit Ihnen über die neueren Entwicklungen zu sprechen. Ich bin Mitbegründerin der Initiative freifunk.net und des Unterstützerkreises des Refugees Emancipation e. V. Hinter beiden Projekten steht der Förderverein freie Netzwerke e. V., in dem ich Mitglied des Vorstandes bin.

Zu den Projekten:

Der Förderverein freie Netzwerke e. V. beschäftigt sich seit 2003 gemeinsam mit über 300 lokalen Freifunk-Gruppen mit dem Aufbau nicht-kommerzieller, dezentraler IT-Infrastrukturen, Bildung und Kultur zu digitalen Datennetzen sowie mit der Förderung lokaler Kommunikation.

Freifunker_innen bauen in Eigenregie freie IT Infrastruktur auf. Wir teilen in diesen unabhängigen Netzwerken Zugang zum Internet und machen diesen öffentlich und anonym zugänglich. In den Freifunk-Netzen werden aber auch unabhängig vom Internet lokal Dienste und Informationen angeboten.
Wir engagieren uns ehrenamtlich und agieren dezentral. Wir setzen uns FÜR Netzneutralität und Datensparsamkeit und GEGEN Überwachung und Zensur ein. Unser Ziel ist dabei die ungehinderte Verbreitung von Wissen und Ressourcen.

Seit 2012 sind viele der Freifunker_innen in der digitalen Flüchtlingshilfe aktiv und haben bisher über 350 Einrichtungen mit Zugang zum Internet ausgestattet und damit die Voraussetzung für die digitale Flüchtlingshilfe geschaffen.

2014 initiierte der Förderverein freie Netzwerke mit weiteren Organisationen den Unterstützerkreis des Refugees Emancipation e. V.

Refugees Emancipation (RE) ist von Geflüchteten selbst organisiert und richtet in Unterkünften Internetcafés ein. Dabei ist die Organisation von Computerkursen und Bildungsarbeit ein wesentlicher Aspekt. ABER die Cafés bilden eben auch einen Ort der Begegnung, um der Isolation der Heimbewohner entgegenzuwirken. Sie ermöglichen Abwechslung im tristen Heimalltag und Gelegenheit zum Austausch untereinander. Die Administratoren der Cafés sind wichtige Ansprechpartner und Informations-Hubs unter den Bewohnern für alle möglichen Fragen, weit über Computerkenntnisse hinaus.

Beide Projekte bieten seit mehr als 15 Jahren Hilfe zur Selbsthilfe, klären über digitale Infrastrukturen auf, fördern vorhandene und neue Sozialstrukturen und tragen zur Bildung und Kultur bezüglich kabelloser und kabelgebundener Computernetzwerke, die der Allgemeinheit zugänglich sind (freie Netzwerke), bei. Dies ist gesamtgesellschaftlich wichtig, denn Deutschland hängt nicht nur bei Technik-/Medienkompetenz der Bevölkerung hinterher, sondern vor allem in puncto Breitbandausbau. Der in der Digitalen Agenda geforderte marktgetriebene Internet-Ausbau funktioniert nicht überall und für alle. Ländliche und öffentliche Räume sowie soziale oder kulturelle Projekte bieten eben kein ausreichendes Geschäftsmodell und bleiben somit unterversorgt.

Besonders betroffen sind davon Menschen, denen finanzielle Mittel fehlen. Ein wichtiges Ziel unseres gemeinsamen Engagements ist die Verminderung der digitalen Spaltung. Eben Chu, Mitgründer von RE sagt: „Internet is not a luxury, it’s a necessity.“ Nicht nur unserer Meinung nach ist Zugang zum Netz ein Menschenrecht.

Er bildet die Voraussetzung, um u. a. das Recht auf freie Meinungsäußerung oder Informations-/Kommunikationsfreiheit wahrnehmen zu können. Dies haben der Menschenrechtsrat und das europäische Parlament bereits mehrfach bestätigt. Das Recht auf Bildung ist in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert.

Auch in Deutschland wurden zum Thema „Recht auf Zugang“ bereits vom Bundesverfassungsgericht und BGH entsprechende Urteile gefällt.

Der Zugang zum Internet bildet außerdem die Grundlage für alle anderen Initiativen im Rahmen der digitalen Flüchtlingshilfe. Lassen Sie uns also nicht mehr darüber diskutieren, ob Zugang zum Netz wichtig ist.

Lassen Sie uns stattdessen besprechen, wie Breitbandzugang zum Netz für alle Menschen in Deutschland zügig umsetzbar ist.

Zur aktuellen Situation:

Die Bereitschaft zu helfen ist gerade innerhalb der Tech-Community immer noch groß. Unternehmen spenden Hardware und Ausstattung, aber vor allem spenden Menschen Zeit für Installationen und Einrichtung von Zugängen und Computer-Arbeitsplätzen. In Workshops wird Technik- und Medienkompetenz vermittelt.

Schaut man sich die Kooperationsbereitschaft der Betreiber von Flüchtlingseinrichtungen an, ist diese sehr unterschiedlich ausgeprägt. Es braucht nachbarschaftliche Unterstützergruppen, die dabei unterstützen, die Aktivitäten zu ermöglichen. Es braucht auch die genannte Rechtssicherheit, da noch immer viele Betreiber auf Grund der Rechtslage von der Bereitstellung von Internetzugängen absehen.

RE engagiert sich überwiegend in Dauerunterkünften in Berlin-Brandenburg und hält zur Zeit 8 Internetcafés und ein Büro in Betrieb. Es gibt teilweise Rückschläge, da aus unterschiedlichen Gründen bestehende Internetcafés in Unterkünften wieder geschlossen werden mussten. Besonders schwierig ist es, überhaupt Räumlichkeiten innerhalb der Unterkünfte zur Selbstverwaltung zu bekommen, die Unterzeichnung entsprechender Nutzungsverträge zieht sich lange hin. Logistische Probleme sind aufgrund hoher Fahrt-  und Transportkosten an der Tagesordnung.

Es ist schwierig, die Administration der Internetcafés zu stabilisieren, da die Geflüchteten nun einmal in instabilen Umständen stecken. Die Frustration durch lange Zeiten ohne Aktivität, geschweige denn (bezahlte) Beschäftigung ist groß, die Menschen langweilen sich jeden Tag. Wochenlang. Teilweise jahrelang.

Freifunker_innen engagieren sich viel in Notunterkünften und haben vor allem mit der Angst vor Abmahnungen zu kämpfen. Zum Schutz gegen die Störerhaftung werden technische Lösungen aufrecht erhalten, die Aufwand und Kosten verursachen, aber vor allem das Netz viel langsamer machen, als es sein müsste.

Häufig sind aber auch schlicht keine breitbandigen Internetzugänge in Turnhallen oder ähnlichem verfügbar, die sich mittels WLAN öffnen ließen. Dann springen Nachbarn oder Unternehmen ein und es wird mittels Freifunkeigenen Richtfunknetzen von außen Zugang zur Verfügung gestellt. Die Kapazität reicht dann bei der Menge an Nutzern nur für schmalbandige Internetverbindungen. Bauliche Gegebenheiten wie in Containersiedlungen führen dazu, dass das WLAN nicht überall zugänglich gemacht werden kann.

Manchmal geht es auch um die Kostenübernahme für den Internetanschluss, obwohl schon ein 50 oder 100 Mbit Zugang eine Grundversorgung ermöglichen würde … umgerechnet auf die Anzahl der Nutzer_innen eigentlich ein verschwindender Betrag.

Sie müssten die Menschen sehen… Helfer und Geflüchtete sind jedes Mal überglücklich, wenn sie Internet bekommen! Es ermöglicht, sich zu orientieren und zu informieren, E-Mails und Nachrichten auszutuaschen, sinnvolle Beschäftigung oder einfach Ablenkung zu finden.

Welche Rahmenbedingungen kann die Politik setzen?

  1. Die Beendigung der Rechtunsicherheit bzgl. öffentlich zur Verfügung gestellten Internetanschlüssen ist am 02.06.2016 leider nicht vollständig beseitigt worden. Dies sehen alle Akteure bis auf die Regierungsparteien so  und die Abmahnkanzleien kündigen bereits öffentlich an, weiter zu machen wie bisher. Glauben Sie nun, dass öffentliche Einrichtungen und Unterkunftsbetreiber in dieser Lage WLAN offen anbieten, oder müssen weiter Ehrenamtler mit technischen Lösungen, Rechtsberatung und viel Aufwand einspringen? Das neue Gesetz geht nicht weit genug!
  2. Die Qualitätsanforderungen in den Betreiberverträgen für die Unterbringung von Menschen, egal ob in Obdachlosenheimen oder Unterkünften von Geflüchteten muss unzensierten, freien Internetzugang in ausreichender Verfügbarkeit umfassen. Ebenso wie die kostenlose Bereitstellung von Räumen und Endgeräten für Bildung, Information und Kommunikation. Diese Anforderungen müssen kontrolliert und Betreiber bei Nichteinhaltung sanktioniert werden.
  3. Ein Skandal ist: Die Kürzung der Telekommunikationspauschale für Geflüchtete, in deren Unterkunft WLAN vorhanden ist, wie in Bayern geschehen. Es ist nicht nur frustrierend, da diese WLAN-Zugänge von Ehrenamtlern aufgebaut und nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden, sondern vor allem unzulässig in der Sache. Es können eben nicht alle Bewohner bzw. einige nur unzureichend davon profitieren. Einerseits ersetzt diese Minimalstversorgung keinesfalls die Möglichkeit zu telefonieren oder unterwegs mobiles Internet nutzen zu können, andererseits verfügen nicht alle Geflüchteten über Endgeräte.
  4. Die Förderung von Maßnahmen zur Vernetzung der Helfer-Gruppen untereinander und mit der Verwaltung, Maßnahmen zur Aufklärung der Betreiber und Nachbarn, sowie die Bereitstellung von Sachmitteln im Bereich des digitalen Ehrenamtes sind notwendig.
  5. Es sollte eine besondere finanzielle Förderung von Initiativen geben, die Geflüchtete aktiv einbinden, indem sie auch Arbeitsplätze und somit Perspektiven für diese schaffen.
  6. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Freifunk-Vereine steht weiterhin ungeklärt im Raum, obwohl altruistisch und unentgeltlich, vor allem aber ohne Zugangsbeschränkungen, Internet als öffentlicher Raum zugänglich gemacht wird.
  7. Außerdem muss die Verlängerung der „Steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge“ über 2016 hinaus dringend beschlossen werden
  8. Sie können den Abbau von bürokratischen Hürden voran treiben und vertrauenswürdige Ansprechpartner bereitstellen, um den Kampf mit dem Verwaltungsdschungel für Engagierte besser und schneller bewältigbar zu machen.
  9. Die Anerkennung des digitalen Ehrenamtes mittels entsprechender Auszeichnungen steht an, um das öffentliche Bewusstsein für dieses wichtige zivilgesellschaftliche Engagement zu stärken.
  10. Weitere Punkte, an denen gearbeitet werden muss, um Hindernisse speziell für WLAN-Initiativen auszuräumen, sind:
    • Die EU-Direktive zu Funkanlagen, welche die Verwendung von alternativer Software zu verhindern droht und Sicherheitsrisiken eröffnet, kann nicht 1:1 ins deutsche Recht übernommen werden.
    • Die Einführung von LTE-U, die das lizenzfreie 5 GHz Band für WLAN schwer nutzbar bis vollständig blockiert und somit unsere Richtfunkstrecken zur Versorgung von Unterkünften unbrauchbar macht, muss verhindert werden.
    • Die weitere Übernutzung der lizenfreien WLAN-Funkfrequenzen durch kommerzielle Anbieter, z. B. durch den Konsumenten aufgezwungenes Offloading, muss eingeschränkt werden.
    • Es fehlt es an Frequenzen explizit für nicht-kommerzielle Betreiber.

An dieser Stelle möchte ich auch noch mal für das Schreiben einer Abgeordneten aus dem Ausschuss an uns danken, wir hoffen sehr dass auch die anderen Abgeordneten unser Engagement unterstützen und weiter an der Verbesserung der Rahmenbedingungen arbeiten.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Die gesamte Ausschusssitzung ist als Aufzeichnung verfügbar:

Bundestag zur WLAN-Störerhaftung: Ein Kompromiss, keine Lösung

Donnerstag, 02. Juni 2016

„Von dem Ziel, Rechtssicherheit für offene Funknetze zu schaffen, ist am Ende nicht viel mehr als ein frommer Wunsch übrig geblieben. Das heute verabschiedete Gesetz schafft gerade keine klaren Verhältnisse, sondern überlässt den Gerichten die Klärung der wesentlichen Fragen. Wer das als Abschaffung der WLAN-Störerhaftung bezeichnet, betreibt dreisten Etikettenschwindel“, kritisiert Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Reto Mantz von offenenetze.de resümiert die Änderung wie folgt: „Im Ergebnis ist der Gesetzesentwurf kein guter Kompromiss. Das Wort „Störerhaftung“ taucht nur in der Begründung auf, statt klar und deutlich im Gesetzestext das zu formulieren, was man sich anfangs auf die Fahnen geschrieben hatte: Die Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber öffentlich zugänglicher WLANs. Das eröffnet weiterhin Spielraum für Auslegung und damit Rechtsunsicherheit, die leicht vermeidbar gewesen wäre.“

Damit ändert sich für auch Freifunk erstmal nichts. Das Ziel durch die Novellierung des TMG endlich die Deaktivierung der zentralisierten Dienste in der Freifunk-Infrastruktur (u.a. Gateway-VPNs) empfehlen zu können und Rechtssicherheit für den Betrieb offener, dezentraler Netze zu schaffen, muss damit vorerst als gescheitert betrachtet werden. Zwar hat der Bundestag mit der heutigen Änderung des Telemediengesetzes klargestellt, dass WLAN-Betreiber unter das sogenannte Providerprivileg fallen, die eigentliche Abschaffung der Störerhaftung hat es aber leider nicht in den Gesetzestext geschafft. Auch wenn die netzpolitischen Sprecher der Regierungskoalition sich bemüht haben und das Ergebnis bedeutend besser ist als der katastrophale und völlig absurde Entwurf aus dem August 2014, bleibt es bei einem Kompromiss, ohne konkrete Lösung und ohne die klare Abschaffung der Störerhaftung. Die Hoffnung liegt jetzt auf den Gerichten und einer progressiven Interpretation der Gesetzesänderung. Ich hätte mir mehr gewünscht…

WLAN-Störerhaftung: Petition fordert Abschaffung ohne Hintertüren für Abmahnindustrie

Montag, 30. Mai 2016

„Von einer Abschaffung der Störerhaftung kann nur dann die Rede sein, wenn WLAN-Betreiber nicht mehr damit rechnen müssen, für Rechtsverstöße Dritter kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Um diese dringend nötige Rechtssicherheit zu erreichen, müssen die Betreiber ausdrücklich auch von der Haftung auf Unterlassung befreit werden. Nur unter dieser Voraussetzung entfällt das Abmahnrisiko, welches bis heute das größte Hemmnis für offene Hotspots in Deutschland darstellt.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.

Am Donnerstag dieser Woche wird der Bundestag abschließend über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes beraten. Mit der Novelle wollen Bundesregierung und Große Koalition erklärtermaßen Rechtssicherheit für den Betrieb offener Funknetze herstellen. Obwohl SPD und Union schon vor knapp drei Wochen angekündigt hatten, die WLAN-Störerhaftung abzuschaffen, liegt bis heute kein konkreter Text dazu vor.

Ob die Große Koalition ihr Versprechen tatsächlich hält, hängt entscheidend davon ab, ob sich die Haftungsfreistellung auch auf Unterlassungsansprüche erstreckt. WLAN-Betreiber, die ihr Funknetz für die Allgemeinheit öffnen, müssen wegen der Unterlassungsansprüche bislang damit rechnen, für Rechtsverletzungen durch Nutzerinnen und Nutzer kostenpflichtig abgemahnt zu werden. Dieses Abmahnrisiko führt bis heute dazu, dass die meisten WLAN-Inhaber ihre Netzzugänge geschlossen halten. Bei der Abdeckung mit offenen Hotspots hinkt Deutschland deshalb im internationalen Vergleich noch immer weit hinterher.

Eine Verbesserung dieses Zustands ist nur dann möglich, wenn WLAN-Betreiber durch die nun anstehende Gesetzesänderung ausdrücklich auch von Unterlassungsansprüchen freigestellt werden. Wenige Tage vor der entscheidenden Abstimmung im Bundestag rufen der Digitale Gesellschaft e.V. und der Förderverein Freie Netzwerke e.V. daher gemeinsam zur Unterzeichnung einer Online-Petition auf. Diese richtet sich insbesondere an die Abgeordneten der Großen Koalition und verlangt die konsequente Abschaffung der Störerhaftung ohne Netz und doppelten Boden. Rund 85.000 Menschen haben sich der Petition bereits angeschlossen.

„Es bleibt nur noch wenig Zeit bis zur Entscheidung des Bundestages. Wer sich wünscht, dass offene Netze auch hierzulande endlich zur Normalität werden, sollte die Petition deshalb unbedingt mitzeichnen. Die Abgeordneten der Großen Koalition dürfen jetzt keine halben Sachen machen, sondern müssen die WLAN-Störerhaftung ein für allemal vollständig und vollumfänglich beseitigen – ohne Hintertüren für die Abmahnindustrie.“, fordert Monic Meisel, Vorstandsmitglied des Fördervereins Freie Netzwerke e.V..

Link zur Online-Petition
Hintergrund

Bundesregierung kündigt Abschaffung der WLAN-Störerhaftung an

Mittwoch, 11. Mai 2016

Toll, oder? Naja, nach den vielen Lippenbekenntnissen in den letzten Jahren die WLAN-Störerhaftung endlich abzuschaffen, sind wir mit verfrühter Euphorie doch sehr vorsichtig geworden und wollen jetzt erstmal den finalen Gesetzestext abwarten und prüfen. Erst dann wird ersichtlich, ob die WLAN-Störerhaftung wirklich im Sinne aller Nutzerinnen und Nutzer abgeschafft wird oder (wieder) nicht. Unklar ist zum Beispiel im Moment, ob nach dem finalen Gesetz Unterlassungsansprüche weiterhin möglich sind und damit weiter abgemahnt werden kann oder nicht.

Weitere Informationen zu der Ankündigung der CDU/CSU/SPD Regierungskoalition drüben bei Golem und/oder bei lawblog.de.

Petition zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung

Mittwoch, 23. März 2016

Screenshot change.org

Aktuell wird das Telemediengesetz reformiert. Hier ist die WLAN-Störerhaftung festgelegt. Die Chancen für eine Aufhebung der Störerhaftung stehen gut. Jetzt hier zeichnen, um den öffentlichen Druck auf die Entscheidungsträger zu erhöhen.

Wo bleibt die politische Unterstützung für die „Digitale Hilfe für Flüchtlinge“?

Mittwoch, 16. März 2016

Folgendes Schreiben habe wir heute an alle Ausschuss-Mitglieder des Bundestagsausschuss Digitale Agenda verschickt.

Betreff: Digitale Hilfe für Flüchtlinge

Sehr geehrtes Mitglied des Ausschuss Digitale Agenda,

am 4. November 2015 waren wir als zivilgesellschaftliche Vertreter bei Ihnen im Ausschuss geladen. Bei dem Tagesordnungspunkt „Vorstellung von Initiativen/Verbänden“ zum Thema „Digitale Hilfe für Flüchtlinge“ haben wir Ihnen über die ehrenamtliche Arbeit von freifunk.net und vom Förderverein freie Netzwerke e.V. im Rahmen digitaler Flüchtlingshilfe sowie von den damit verbundenen Herausforderungen berichtet.

Der Förderverein freie Netzwerke e.V. ist seit 2003 Gründungsverein der Initiative freifunk.net und beschäftigt sich gemeinsam mit lokalen Communities in über 280 Orten mit dem Aufbau nicht-kommerzieller, dezentraler IT-Infrastrukturen, sowie mit der Förderung lokaler Kommunikation und der Bildung und Aufklärungsarbeit zu IT-Infrastrukturen. Wie Ihnen sicher bewusst ist, ist für die digitale Flüchtlingshilfe der Zugang zu digitalen Netzen und dem Internet eine grundlegende Voraussetzung um alle weiteren digitalen Angebote nutzen zu können. Hier leisten die Freifunker in über 500 Unterkünften in Deutschland ehrenamtliche Pionierarbeit und ermöglichen den Flüchtlingen den Zugang zum Internet. Dabei stoßen wir immer wieder auf viele Hürden und Probleme, die dringend einer politischen Lösung bedürfen. Hier ein Auszug der drängendsten Probleme bei unserer Arbeit:

1. Die WLAN-Störerhaftung als Hindernis für bürgerschaftliches Engagement (auch bei der Flüchtlingshilfe):
Welche negativen Effekte sowohl die bestehende Rechtslage bei der WLAN-Störerhaftung als auch die geplante Neuregelung in sozialer und humanitärer Hinsicht mit sich bringen, wird bereits heute anhand der Schwierigkeiten deutlich, auf die Freifunkaktivisten*innen im Rahmen der Flüchtlingshilfe in ganz Deutschland stoßen – das gilt für Flüchtlinge und Helfer*innen:
– aus Angst vor den gegenwärtigen und künftigen Rechtsunsicherheiten beim Betrieb von Drahtlosnetzen untersagen viele Träger von Flüchtlingsunterkünften eine Installation von offenen Internetzugangspunkten. Auch Anwohner*innen sind häufig, auch wenn Sie gegenüber Geflüchteten Hilfsbereitschaft signalisieren, zu Anfang oft sehr skeptisch, was das Teilen ihres privaten Internetanschlußes betrifft. Hauptsächlich aufgrund der diffusen Sorge rund um die Störerhaftung. Dabei kommt es leider mittlerweile vielfach schon heute zu Fällen, bei denen Unterstützer*innen auf Grund der WLAN-Störerhaftung abgemahnt wurden.
– ohne diese Zugänge sind viele Flüchtlinge nicht in der Lage, sich zu informieren oder mit ihrer Heimat zu kommunizieren oder Übersetzungs- und Weiterbildungsdienste zu nutzen. Ein freier WLAN-Zugang ist zudem für die Helfer*innen sehr wertvoll als Übersetzungshilfe und zur Orientierung auf Kartendiensten sowie für die Koordinierung der Hilfe und dem in-Kontakt-bleiben.

2. Problem Anerkennung Gemeinnützigkeit bei Freifunk-Vereinen
Wenn es um die Gemeinnützigkeit eines Freifunk-Vereins geht, wird diese mittlerweile abgelehnt und dabei auf Nr. 3 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 52 Abgabenordnung (AO) verwiesen. Der entsprechende Absatz im Anwendungserlass lautet:
Internetvereine können wegen Förderung der Volksbildung als gemeinnützig anerkannt werden, sofern ihr Zweck nicht der Förderung der (privat betriebenen) Datenkommunikation durch Zurverfügungstellung von Zugängen zu Kommunikationsnetzwerken sowie durch den Aufbau, die Förderung und den Unterhalt entsprechender Netze zur privaten und geschäftlichen Nutzung durch die Mitglieder oder andere Personen dient. (BMF-Schreiben vom 15.9.2003, BStB lI S. 446).Dazu:
– somit wird im Moment vielen Freifunk-Vereinen die Gemeinnützigkeit, die sie zur Sammlung von Spenden brauchen, untersagt (auch weil sie um die Störerhaftung auszuschließen als Provider agieren müssen).
– die digitale ehrenamtliche Arbeit führt demnach zu rechtlichen Problemen für die Träger
– Zwar gibt es mittlerweile ein BMF-Schreiben dazu, dieses regelt allerdings allein die steuerliche Unschädlichkeit der Flüchtlingshilfe, nicht aber andere rechtliche Problemfelder, nämlich, dass eingetragene Vereine ihren Status als gemeinnütziger e.V. verlieren können, wenn sie sich in Themen engagieren, die von ihrer Satzung nicht vorgegeben sind oder die das BMF nicht versteht.

3. Behinderungen beim Aufbau und Betrieb digitaler Netze in Flüchtlingseinrichtungen
An vielen Stellen stoßen wir bei der Anbindung von Einrichtungen an Herausforderungen mit der lokalen Verwaltung. So wird der Aufbau von Internetzugängen durch Freifunker immer wieder behindert oder es müssen sogar Anlagen deaktiviert werden. Darüber hinaus gibt es namenhafte Telekommunikationsanbieter, die zwar vorgeben, sich kostenfrei in dem Bereich zu engagieren, aber in der Realität den Aufbau von Zugängen behindern. Dazu:
– wir begrüßen grundsätzlich das Engagement der Telekom und anderer. In Magdeburg beispielsweise behindert dieses aber, dass die Aktivitäten unserer Ehrenamtler umgesetzt werden können. Auf unsere Kontaktanfragen wurde bisher nicht reagiert
– zum Teil gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Trägern der Flüchtlingsunterkünfte schwierig. Aus Hamburg dazu: Es gibt keine verlässlichen Aussagen zu Provider X versorgt Unterkunft Y. Z.T. fängt Freifunk Hamburg an zu planen und dann übernimmt plötzlich die Telekom. Außerdem wird Freifunk Hamburg gelegentlich wie ein Dienstleister angesprochen und nicht wie eine Gruppe von Menschen, die sich ehrenamtlich engagiert.
– wir mussten in zwei Fürther Flüchtlingsunterkünften notgedrungen das Wlan abschalten, da den Flüchtlingen das monatliche Taschengeld (145 Euro) um 36 Euro gekürzt werden sollte, wenn die Anlage weiter in Betrieb bleibt.

Zusammenfassend möchte ich Sie deshalb bitten:
– sich für eine gänzliche Abschaffung der WLAN-Störerhaftung einzusetzen,
– die nötigen Schritte zu ergreifen, um digitale ehrenamtliche Arbeit und deren Gemeinnützigkeit nicht weiter zu gefährden bzw. zu ermöglichen,
– die Behinderungen bei dem Aufbau und Betrieb digitaler Netze in Flüchtlingseinrichtungen zu stoppen,
– eine Anweisung an die Bundesliegenschaften zu erwirken, die grundsätzlich für die Nutzung von Freifunk und anderen Initiativen Raum schafft,
– die Rahmen- und Förderbedingungen für Initiativen und Projekte im Bereich der digitalen Flüchtlingshilfe und der digitalen sozialen Innovationen mit geeigneten Maßnahmen zu verbessern
– und auf eine Gleichstellung des digitalen bürgerschaftlichen Engagements mit analogen ehrenamtlichen Engagement hinzuwirken.

Die meisten der genannten Punkte sind Ihnen bereits mündlich von mir in der 48. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda vorgetragen worden, leider ist bei allen Punkten jedoch bisher keine Verbesserung der Situation erfolgt. Wir bitten Sie deshalb bei den genannten Punkten inständig um Ihre Mithilfe, damit wir die Herausforderungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe weiter gemeinsam angehen können, ohne dabei behindert zu werden oder diese immer wieder punktuell einstellen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Heise
Vorstand Fördervereinfreie Netzwerke e.V.